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Umsetzung Pflegeinitiative So will der Bundesrat Berufsaustritte in der Pflege reduzieren

  • Gesundheitsminister Alain Berset hat über die weiteren Schritte der Umsetzung der Pflegeinitiative orientiert.
  • Zu den geplanten Massnahmen gehören bessere Arbeitsbedingungen, die berufliche Weiterentwicklung und die bessere Abgeltung für Pflegeleistungen.
  • Mit einem neuen Bundesgesetz sowie weiteren Massnahmen soll insbesondere die Zahl der frühzeitigen Berufsaustritte reduziert werden.

«Die Situation des Pflegepersonals ist sehr angespannt, wir sind uns dessen bewusst im Bundesrat», betonte Gesundheitsminister Alain Berset an der Medienkonferenz. Es brauche dringend genügend Personal, um den gleichen Zugang für alle sicherzustellen. «Die nächsten Jahre werden sehr anspruchsvoll.»

Der Bund sei bereit, etwas zu tun. An der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen solle sich aber nichts ändern. So blieben etwa die Tarifpartner für die Vergütung der Pflegeleistungen zuständig. Für alle Massnahmen, die spezifisch für einzelne Pflegebereiche oder Institutionen gelten, seien auch nach Annahme der Pflegeinitiative die Kantone, Betriebe und Sozialpartner zuständig.

GAV-Verhandlungspflicht

Das geplante neue Gesetz soll laut Berset «konkrete Verbesserungen der Arbeitsbedingungen bringen». Dienstpläne sollen etwa mindestens vier statt bisher zwei Wochen im Voraus angekündigt werden müssen. Häufige kurzfristige und ungeplante Arbeitseinsätze seien für Pflegende sehr belastend und würden auch häufig als Grund genannt, den Pflegeberuf zu verlassen, schreibt die Regierung.

Kurzfristige Anpassungen der Dienstpläne sollen zwar weiterhin möglich bleiben. Die Arbeitgeber sollen dann aber verpflichtet werden, Lohnzuschläge zu zahlen. Je kurzfristiger der Arbeitseinsatz ist, desto höher soll der Lohnzuschlag sein.

Zudem will der Bundesrat die Sozialpartner zu Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verpflichten. Das bedeute jedoch nicht, dass auch tatsächlich ein GAV abgeschlossen werden müsse, präzisierte Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG). In einem möglichen GAV sollen über das Gesetz hinausgehende Dinge geklärt werden, etwa Mindestlöhne oder die Bereitstellung von Krippenplätzen.

Nicht vor 2027 in Kraft

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Vielerorts wurde in den vergangenen Monaten auf den «Pflegenotstand» hingewiesen. Mehrere Spitäler sind wegen Personalmangels am Anschlag. Bereits Ende 2021 hatten Volk und Stände die Pflegeinitiative deutlich angenommen.

Berset wehrte sich gegen Äusserungen, wonach die zweite Etappe der Umsetzung der Initiative zu spät komme. Die Situation in der Pflege habe sich mit Covid verschärft. Es bestehe aber erst seit der Volksabstimmung eine verfassungsrechtliche Basis. Für die neuen gesetzlichen Regeln brauche es nun «vertiefte Abklärungen». Bis im Frühjahr 2024 solle eine Vernehmlassungsvorlage erarbeitet werden. Mit einer Inkraftsetzung der zweiten Etappe könne «nicht vor 2027» gerechnet werde, sagte Berset.

Ausbildungsoffensive auf Kurs

Der Gesundheitsminister betonte, dass die erste Etappe auf Kurs sei. Bund und Parlament haben bereits eine Ausbildungsoffensive im Umfang von einer Milliarde Franken beschlossen. Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. «Damit können zentrale Forderungen der Initiative rasch umgesetzt werden.»

Der Bundesrat wird nach eigenen Angaben bis im Sommer 2023 die Kriterien für die Ausbildungsbeiträge des Bundes formulieren und in die Vernehmlassung schicken. Dieses Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre, können die Kantone Bundesbeiträge beantragen. Damit die Kantone von Bundesbeiträgen profitieren können, müssen sie entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen.

Seit 2018 führen die Kantone und der Bund Wiedereinstiegsprogramme für Pflegefachpersonen durch. Diese Programme sollen verlängert werden. Bund und Kantone sollen sich weiterhin zu gleichen Teilen an den Kurskosten beteiligen.

SRF 4 News, 25.01.23, 16:00 Uhr ; 

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