Das Ja: Das neue Stipendiengesetz im Aargau ist angenommen. Das Resultat ist deutlich.
Stipendiengesetz
Kanton Aargau: Gesetz über die Ausbildungsbeiträge, Änderung vom 7. November 2017
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JA
119'746 Stimmen
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NEIN
76'243 Stimmen
Alle Bezirke des Aargaus nahmen das neue Gesetz an. Keine einzige Gemeinde sagte Nein dazu. Sogar die SP-Hochburg Ennetbaden stimmte der Vorlage zu mit 771 Ja- zu 565 Nein-Stimmen. Man darf von einer Überraschung sprechen. Denn Sparen bei der Bildung, das ist ein heikles Thema. Bis jetzt hat das Volk im Aargau solche Vorlagen immer abgelehnt.
Die Vorlage: Mit dem neuen Stipendienmodell erhofft man sich Einsparungen von 2,5 Millionen Franken. Aargauer Studenten sollen künftig einen Drittel ihres Stipendiums von höchstens 16'000 Franken pro Jahr beim Kanton als Kredit aufnehmen müssen. Diese Regelung war im Vorfeld der Abstimmung umstritten.
Haltungen im Parlament: Die Bestimmung über das sogenannte Splittingmodell ist im revidierten Gesetz über Ausbildungsbeiträge vorgesehen. Der Grosse Rat hiess die Vorlage mit 84 zu 48 Stimmen gut. SVP, FDP und CVP setzten sich im Parlament durch, während SP und Grüne unterlagen. Die CVP fasste auf Antrag ihrer Jungpartei die Nein-Parole.
Betroffene Studenten: Studenten müssen mit der neuen Regelung das zinslos gewährte Darlehen innerhalb von zehn Jahren nach Ausbildungsende zurückzahlen. Betroffen wären 1200 Personen, die rund neun Millionen Franken pro Jahr als Stipendien beziehen. Es geht um Einsparungen von drei Millionen Franken pro Jahr.
Die Argumente im Vorfeld: Die Befürworter betonten, dass der Kanton sparen müsse. Wer ein Studium absolviere, verdiene später mehr. Die Gegner führten an, dass jene Studierende sich verschulden müssten, deren Eltern sich die Ausbildungskosten nicht leisten könnten.