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Uneinigkeit bei Filmförderung Neues Filmgesetz: Ständerat will härtere Auflagen

  • Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat bei der Beratung des Filmförderungsgesetzes Auflagen für Streaming-Dienste gutgeheissen.
  • Allerdings stimmte er dafür, dass diese vier Prozent ihrer Einnahmen in der Schweiz in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen.
  • Der Nationalrat will nur ein Prozent. Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an die grosse Kammer.

Die Revision des Filmgesetzes sieht neu eine direkte Investitionspflicht für ausländische Streaming-Dienste wie Netflix und ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster ins unabhängige Schweizer Filmschaffen vor.

Wer diese Investitionspflicht im Mittel innerhalb von vier Jahren nicht erfüllt, schuldet dem Bundesamt für Kultur (BAK) weiterhin eine Ersatzabgabe, die dann wieder ins unabhängige Schweizer Filmschaffen fliessen soll.

Netflix ist der beliebte Esel, den es zu schlagen gilt.
Autor: Benedikt Würth Ständerat (Mitte/SG)

Weil die Anreize für Investitionen hoch genug sind, rechnet Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) nicht mit vielen Ersatzabgaben. Dies habe sich bei den entsprechenden Vorgaben im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) gezeigt.

Darum geht es im revidierten Filmgesetz

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Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abodienste anbieten, sollen jährlich mindestens vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufwenden oder eine Ersatzabgabe zahlen. Das soll auch für ausländische Dienste gelten, schlägt der Bundesrat vor.

Der Nationalrat hat den Ansatz im letzten Herbst von vier auf ein Prozent gesenkt. Eine Mehrheit fand, die vier Prozent seien im internationalen Vergleich zu hoch, besonders für kleine Anbieter. Vertreterinnen der Filmbranche entgegnen, ohne substanzielle Investitionsverpflichtung gebe es für Netflix und Co. zu wenig Anreiz, im Hochpreisland Schweiz zu produzieren. Die Anbieter würden dann ins Ausland ausweichen.

Eine Belastung von vier Prozent sei im Vergleich mit dem Ausland verhältnismässig, sagte Kulturminister Alain Berset im Rat. Die Regierung will mit der Änderung des Filmgesetzes den Schweizer Film stärken und gleich lange Spiesse für alle schaffen.

Netflix und Co. als Chance

Ruedi Noser (FDP/ZH) erinnerte daran, dass der Schweizer Filmmarkt sehr klein und durch die Sprachenvielfalt zersplittert sei. Zu glauben, Netflix und Co. würden ausschliesslich für den Schweizer Markt Grossproduktionen lancieren, sei verfehlt. Also sei eine Abgabe von vier Prozent angemessen, damit das hiesige Filmschaffen wirksam unterstützt werde.

Benedikt Würth (Mitte/SG) brach im Rat eine Lanze für den US-amerikanischen Streaming-Giganten. «Im Nationalrat hat sich gezeigt: Netflix ist der beliebte Esel, den es zu schlagen gilt.» Doch auch er selbst gehöre – wie auch Kulturminister Alain Berset – zu den Konsumenten.

Und statt Netflix nur als Gefahr zu betrachten und zu dämonisieren, sollten auch die Chancen gesehen werden: Denn lokales Filmschaffen könne durch den Streaming-Dienst ein weltweites Publikum erreichen, wie diverse europäische Produktionen gezeigt hätten.

Mit der vom Ständerat am Montag beschlossenen Lösung würden rund 18 Millionen Franken jährlich in die Förderung des unabhängigen Schweizer Filmschaffens fliessen, 14 Millionen mehr als bisher.

In der Variante des Bundesrates wären es insgesamt sogar 29 Millionen Franken. Die Differenz von 11 Millionen lässt sich dadurch erklären, dass der Ständerat weitergehende Ausnahmen von der Investitionspflicht befürwortet.

Netflix Logo
Legende: Die Vorlage des Bundesrats sieht weiter die Einführung einer Quote für europäische Filme vor. Wie in der EU sollen 30 Prozent des Filmkatalogs von Videoplattformen europäischen Filmen vorbehalten sein. Keystone

Dem Ständerat ging es bei seinen Beschlüssen darum, die Investitionen möglichst im Markt zu behalten. Es soll möglichst keinen Umweg mehr über den Staat geben. Nach vier Jahren soll evaluiert werden, wie sich die neuen Regelungen bewährt haben.

Nicht ausgenommen von der Investitionspflicht hat der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat die sprachregionalen TV-Anbieter. Diese sind laut Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG) vor Mehrbelastungen bereits genug geschützt durch differenzierte Regelungen .

SRF 4 News, 07.06.2021, 20 Uhr ; 

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