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Uneinigkeit in den Räten Kleine Kronzeugenregelung verschont Kriminelle nicht

Kronzeugen sind für die Justiz sehr wertvoll. Doch ihre Aussagen können auch falsch sein, warnt ein Staatsanwalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat stimmte einer Motion von Claude Janiak zu. Diese Motion verlangt eine Regelung, die Kronzeugen im Voraus eine verbindliche Abmachung zusicherte.
  • Der Nationalrat hingegen lehnte die Motion Janiak ab.
  • Doch der Nationalrat spricht sich für eine so genannte kleine Kronzeugenregelung aus.

Im Spätsommer 2014 zeigte das Schweizer Fernsehen Bilder eines Mafia-Treffens in Frauenfeld, aufgenommen mit versteckter Kamera. Seither weiss eine breitere Öffentlichkeit, dass die Mafia auch hierzulande operiert.

Die Bundesanwaltschaft wünscht sich schon länger, gegen mafiöse oder terroristische Organisationen mit Kronzeugen arbeiten zu können, wie die Kollegen in Italien oder den USA. Denn, sagt der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Andre Marty, solche Organisationen operierten im Verborgenen und kommunizierten verschlüsselt: «Deshalb wäre es wichtig, dass man Menschen hätte, die bereit sind, gegen ein gewisses Entgegenkommen Informationen zu geben.»

Nationalrat will nicht so weit gehen wie der Ständerat

Ein Staatsanwalt verspricht dem Kriminellen im Voraus Milde oder einen Freispruch, dafür bricht dieser sein Schweigen. SP-Ständerat Claude Janiak hatte eine solche Kronzeugenregelung gefordert und bei seinen Ratskollegen im Stöckli durchgebracht, im Nationalrat ist die Idee nun an der bürgerlichen Mehrheit gescheitert.

Thomas Hansjakob
Legende: Thomas Hansjakob, erster Staatsanwalt des Kt. St. Gallen, spricht sich klar gegen eine Kronzeugenregelung aus. (Archiv) Keystone/Archiv

Auch bei Experten und selbst bei Praktikern ist die Kronzeugenregelung umstritten. Ein vehementer Gegner ist Thomas Hansjakob, erster Staatsanwalt im Kanton St. Gallen. Er war früher selber für die Strafverfolgungsbehörde des Bundes tätig. Hansjakob findet es stossend, wenn schwer Kriminelle fast oder ganz ungeschoren davonkommen.

Gefahr von Falschbeschuldigungen

Zudem bestehe die Gefahr, dass die Kronzeugen lügten, sagt er und macht einen plakativen Vergleich: «Es ist gewissermassen Folter mit umgekehrten Vorzeichen. Man schafft nicht einen negativen Anreiz, um ein Geständnis zu erhalten, sondern man schafft einen positiven Anreiz, um eine Belastung zu erhalten. Man geht dabei das Risiko ein, dass diese Belastung falsch ist.»

Dazu wird es aber in der Schweiz nach dem Entscheid des Nationalrats nicht kommen. Es bleibt bei der sogenannten kleinen Kronzeugenregelung. Diese ermöglicht den Gerichten heute schon, Mafia-Mitglieder milder zu bestrafen, wenn sie den Behörden bei den Ermittlungen geholfen haben. Neu gilt das auch für Mitglieder von Terrororganisationen wie IS und Al-Kaida.

Der entscheidende Unterschied zur eigentlichen Kronzeugenregelung ist, dass es keine verbindliche Abmachung im Voraus gibt.

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