24.50 Franken: So viel bekommen Hausärzte und Hausärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen derzeit mindestens pro Corona-Impfung. Einzelne Kantone erhöhen den Betrag zusätzlich auf freiwilliger Basis.
Doch ab Juli soll das anders werden. Der Betrag bei den Hausärzten reduziert sich dann auf 16.50 Franken. Nicht jedoch für die Apotheken. Diese können weiterhin 24.50 Franken abrechnen, wie Recherchen von «10vor10» zeigen.
Ungleichbehandlung sorgt für Unmut
Diese Ungleichbehandlung sorgt bei den Betroffenen für Unmut. Yvonne Gilli vom Ärztinnen- und Ärzte-Verband FMH sagt: «Für uns ist das ein grosses Ärgernis. Schon 24.50 sind bei weitem nicht kostendeckend.» Wenn man nun auf 16.50 runtergehe, könne man sich ja ungefähr vorstellen, was das für die Ärzte bedeute.
Ärzteschaft aussen vor gelassen?
Grund für die Ungleichbehandlung ist, dass die Impfpauschalen für Apotheken in einer gesonderten Verordnung des Bundes festgelegt sind, während die Ärztepauschale das Resultat einer Verhandlung ist. Diese Pauschale wurde zwischen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und den Versicherern ausgehandelt. Abgesegnet wurde sie vom Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Die Ärzteschaft sei nicht einbezogen worden, moniert Gilli. Sie habe bei der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) interveniert.
GDK-Präsident: «Situation scheint nicht richtig»
GDK-Präsident Lukas Engelberger war an der Ausarbeitung des Tarifs beteiligt. Er hat Verständnis für die Kritik der Ärztinnen und Ärzte: «Für einen höheren Tarif in Apotheken gibt es kein Verständnis, auch von mir nicht.»
Man werde das folglich nochmals anschauen müssen – auch mit den Krankenkassen. «Diese Situation scheint nicht richtig.» In der Verantwortung sieht er das Bundesamt für Gesundheit BAG und die Versicherer.
Auch das BAG deutet in einer schriftlichen Stellungnahme an, nochmal über die Bücher gehen zu wollen: «Der Bundesrat hat die Vertragspartner aufgefordert, die Impfpauschalen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.» Das BAG werde sich diesbezüglich bei den Tarifpartnern in den nächsten Wochen erkundigen, ob und welche Anpassungen ab 1. Juli 2021 geplant seien.