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So beutet DPD Kurierfahrerinnen und -fahrer aus
Aus Kassensturz vom 23.02.2021.
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Unhaltbare Arbeitsbedingungen So beutet DPD Kurierfahrerinnen und -fahrer aus

Seit dem Ausbruch der Coronakrise leisten DPD-Fahrerinnen und -Fahrer bis zu 20 Gratis-Überstunden pro Woche.

Bereits vor vier Jahren deckte «Kassensturz» die schlechten Arbeitsbedingungen bei DPD auf. Der grösste private Kurierdienst der Schweiz hat den Transportdienst ausgelagert an Subunternehmen. Doch DPD schreibt alles vor. Vor allem den Tagesablauf. DPD weiss genau, wo wann welches Paket geliefert wird. Die Kurierfahrer unterliegen einer absoluten Kontrolle und stehen enorm unter Druck.

Wegen Corona haben sich Arbeitsbedingungen weiter verschlechtert

Gebessert hat sich nichts. Im Gegenteil: Dank der Coronakrise kann DPD massiv mehr Pakete ausliefern. Die Folgen: Noch mehr Druck für die Angestellten. Das erfährt «Kassensturz» bei einem Treffen mit Fahrern. Sie wollen anonym bleiben, weil sie um ihren Job fürchten.

Was da ans Tageslicht kommt, ist erschreckend: Die Fahrerinnen und Fahrer arbeiten 12 bis 14 Stunden – am Stück: «Wir haben keine Mittagspause. Wir haben überhaupt keine Pausen, wenn es dumm läuft; und es läuft meistens dumm», erzählt ein Betroffener. Das geht an die Substanz. Ein anderer Kurier erzählt: «Wir sind übermüdet und müssen ständig zu schnell fahren, damit wir durchkommen. Das birgt Gefahren für uns und andere.» Einschlafen am Steuer, das passiere praktisch täglich.

Bis zu 20 Gratis-Arbeitsstunden pro Woche

Die Überstunden häufen sich. Doch: Es gibt keine Überstunden. Laut Unia erfasse kein einziges Subunternehmen die Arbeitszeit. In den letzten Monaten häuften die Fahrer*innen im Schnitt 20 Überstunden pro Woche an – gratis. Für Roman Künzler von der Unia ein unhaltbarer Zustand: «Das ist einer der grossen Missstände, welcher man antreffen kann. Es ist eine generalisierte Ausbeutung von Arbeitskräften, die bis zu vier Stunden gratis arbeiten, für einen multinationalen Konzern, der auch noch Corona-Gewinner ist.»

Stellungnahme Staatssekretariat für Wirtschaft

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Für alle den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes unterstellten Arbeitnehmer müssen die Arbeitszeiten erfasst werden gemäss Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1. Es spielt dabei keine Rolle, ob jemand in einem Unternehmen oder einem Subunternehmen angestellt ist, massgebend ist – wie oben ausgeführt – die Unterstellung oder allenfalls nicht-Unterstellung unter das Arbeitsgesetz. Einzige Ausnahmen sind der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung gemäss Art. 73a ArGV 1, welcher in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt sein muss, und die vereinfachte Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können (Art. 73b ArGV 1).

Verantwortlich für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes ist der Arbeitgeber. Kontrolliert wird die Einhaltung durch die Kantonalen Arbeitsinspektorate, an die sich die betroffenen Arbeitnehmenden oder Gewerkschaften mit konkreten Hinweisen wenden können. Das SECO übt als Aufsichtsorgan die Oberaufsicht über den kantonalen Vollzug. In diesem Zusammenhang ist es die Aufgabe des SECO, für einen schweizweit rechtgleichen Vollzug zu sorgen. Das SECO hat bei der Beurteilung von Einzelfällen keine Rolle wahrzunehmen, das ist Sache der Kantone oder, im Falle einer Klage gegen einen Entscheid des kantonalen Arbeitsinspektorats, der Gerichte.

DPD-Angestellte verlangen Verhandlungen

Damit solle jetzt Schluss sein. Fahrer und Depot-Angestellte haben sich organisiert. Zusammen mit der Gewerkschaft Unia fordern sie von DPD Verhandlungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Das teilt Unia heute an einer Medienkonferenz mit. Was die DPD-Fahrer*innen wollen, ist nicht viel: abgemachte Arbeitszeiten und bezahlte Überstunden. Doch bisher blockte DPD ab.

Stellungnahme der Aufsichtsbehörde Postcom

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Firmen, die ausschliesslich als Subunternehmen tätig sind, kann die PostCom nicht direkt überwachen. Die Kontrolle erfolgt über die Postdiensteanbieterinnen. Erzielt ein solches Subunternehmen mehr als 50 Prozent seines jährlichen Umsatzerlöses mit Postdiensten, steht die ordentlich meldepflichtige Anbieterin in der Pflicht. Sie muss mit diesen Subunternehmen schriftlich vereinbaren, dass sie die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten.

Von nun angemahnten Missständen hatte die PostCom bisher keine Kenntnis. Bei Hinweisen auf Verstösse gegen die branchenüblichen Arbeitsbedingungen eröffnet die PostCom ein Aufsichtsverfahren gegen die betroffene Anbieterin. Je nach Sachverhalt kann sie entsprechende Aufsichtsmassnahmen verhängen. Die Verfügungen und Strafbescheide werden auf der Website der PostCom publiziert. Die höchstmögliche Verwaltungssanktion beträgt bis zu 10% des in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich mit Postdiensten erzielten Umsatzes.

«Kassensturz» konfrontiert DPD erneut mit den Missständen. Der Paketlieferdienst will sich nicht vor der Kamera äussern. In einer schriftlichen Stellungnahme schiebt er die Verantwortung auf die Subunternehmen: «Die Fahrerinnen und Fahrer sind Angestellte der Vertragspartner und diese sind für die Einhaltung der Arbeitszeiten und der Pausen verantwortlich. DPD sind keine konkreten Fälle von entsprechenden Verstössen bekannt.» Weiter heisst es: «UNIA hat uns gegenüber bisher nur pauschale Vorwürfe ohne Evidenz angebracht. Wir können erst reagieren, wenn uns von UNIA konkrete und belegte Sachverhalte vorgelegt werden. (…) Unsere Vertragspartner sind vertraglich verpflichtet, die Arbeitsbedingungen gemäss GAV KEP&Mail einzuhalten. Bei Verdacht, dass dies nicht eingehalten wird, kontrollieren wir dies und trennen uns bei Zuwiderhandlungen vom Vertragspartner.»

Da macht es sich DPD etwas sehr einfach. Schliesslich besitzt Unia Unterlagen und kann von hunderten Kurierfahrern die Überzeiten belegen. Letztere machen das mit Sicherheit nicht mehr lange mit: «In meinen Augen ist das moderne Sklaverei, so geht es nicht mehr weiter», meint ein Fahrer im Gespräch mit «Kassensturz».

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Studiogespräch mit Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht, Universität Zürich
Aus Kassensturz vom 23.02.2021.
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Rundschau, 17.02.2021, 20:05 Uhr / Kassensturz, 23.02.2021, 21:05 Uhr

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