Zum Inhalt springen

Urteil des Bundesgerichts Das Bundesasylzentrum in Rümlang kann gebaut werden

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesgericht grünes Licht gegeben für den Bau des Bundesasylzentrums in Rümlang.

Im Kanton Zürich endet ein jahrelanger Rechtsstreit um den Bau eines neues Bundesasylzentrums: Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Anlage in Rümlang in unmittelbarer Nähe zum Flughafen Zürich gebaut werden kann.

Der Bund plant die neue Asylunterkunft auf der ehemaligen Militäranlage Haselbach bereits seit 2017. In einer Lichtung am Waldrand will das Staatssekretariat für Migration dereinst 150 Geflüchtete unterbringen – dafür sollen alte Container und Bauten weichen.

Gegen diese Pläne setzte sich der frühere nebenamtliche Bundesrichter Werner Beeler zur Wehr. Beeler ist Anwohner in Rümlang; ihm gehören angrenzende Waldparzellen. Er ist unter anderem der Ansicht, die Bauten für das Bundesasylzentrum befänden sich ausserhalb der Bauzone, und der Abstand zum Wald werde nicht eingehalten.

Zürich braucht dringend Unterbringungsplätze

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Beeler nun abgewiesen. Es sei kein Problem, dass die Bauten ausserhalb der Bauzone stünden, heisst es im Urteil. Im Asylwesen könne gleich vorgegangen werden wie beim Militär, deshalb könne die Anlage auch in einer Landwirtschaftszone entstehen.

Luftbild eines grossen Gebäudekomplexes im Wald.
Legende: Die ehemalige Militäranlage Haselbach soll saniert werden und künftig 150 Schlafplätze für Asylsuchende bieten. Google Earth

Zudem besteht gemäss Bundesgericht ein öffentliches Interesse daran, dass im Kanton Zürich ein drittes Bundesasylzentrum gebaut werde. An der nationalen Asylkonferenz sei klar geworden, dass es in der Asylregion Zürich 870 Unterbringungsplätze brauche, heute gebe es an den Standorten Zürich und Embrach aber lediglich 360.

Aufgrund der hohen Asylzahlen sei es wichtig, die zusätzlichen 150 Schlafplätze in Rümlang möglichst bald zur Verfügung zu stellen. Und dafür sei das ehemalige Militärgelände bestens geeignet. Zudem sei es ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, einen Teil der bestehenden Bauten der Anlage weiter zu nutzen.

Ausserhalb der Bauzone

Auf Anfrage des Regionaljournals Zürich Schaffhausen reagiert Werner Beeler enttäuscht auf das Urteil der höchsten Schweizer Gerichtsinstanz. «Es gibt meines Erachtens kein einziges Bundesasylzentrum in der Schweiz, das nicht in einer Bauzone liegt.» Es sei befremdlich, dass das Bundesgericht nun zum Schluss komme, dass im Fall Rümlang auch in einer Landwirtschaftszone gebaut werden dürfe.

Das öffentliche Interesse an einer neuen Unterkunft sei zwar gross, gesteht Beeler ein. «Aber es besteht auch an Kindergärten oder Spitälern ein öffentliches Interesse und diese Anlagen dürfen auch nicht irgendwo gebaut werden.»

Beeler stellt klar: Er sei nicht gegen die neue Asylunterkunft. «Das Asylwesen ist wichtig und wir müssen den Asylsuchenden eine angemessene Infrastruktur anbieten.» Ihm sei es nur um die grundsätzliche Frage gegangen: Kann der Bund ein Asylzentrum in Rümlang erstellen, obwohl das Gebiet nicht in einer Bauzone liegt?

Es besteht auch an Kindergärten oder Spitälern ein öffentliches Interesse und diese Anlagen dürfen auch nicht irgendwo gebaut werden.
Autor: Werner Beeler Anwohner und Jurist

Nun hofft er, dass der Bund wenigstens den Abstand des Zauns zum Wald vergrössere, um Spaziergängern mehr Platz einzuräumen.

Wie weiter? Das ist noch offen

In einer ersten Stellungnahme gibt sich das Staatssekretariat für Migration noch bedeckt. Man könne noch nicht sagen, wie es nun genau weitergehe – sprich: wann die Bauarbeiten losgehen würden. Und wo der Zaun dann schlussendlich zu stehen komme. Ursprünglich hätte die Anlage bereits in diesem Jahr in Betrieb gehen sollen.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 18.6.2025, 12:03 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel