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Urteil des Bundesgerichts Unzulässige Hausdurchsuchung hat Folgen für Raserurteil

Ein Raserdelikt des Vaters deckt Tempoexzesse des Sohns auf. Ein GoPro-Video ist in diesem Fall als Beweis aber nur bedingt gültig, wie ein Grundsatzurteil des Bundesgerichts feststellt.

Ein Motorradfahrer ist im April 2015 auf einer Landstrasse mit Tempo 164 statt der erlaubten 80 Km/h gemessen worden. Die Polizei nahm ihn nach der Laserkontrolle direkt fest. Noch am gleichen Tag führte die Polizei beim Raser eine Hausdurchsuchung durch und fand dabei eine GoPro-Kamera mit Speicherkarte.

Hohe Freiheitsstrafe für Sohn

Auf den Videoaufnahmen zeigte sich, dass der Sprössling wie der Vater mit dem Motorrad mehrfach durch die Gegend gerast war und ebenfalls schwere Verkehrsdelikte begangen hatte. Einmal sogar nach dem Entzug des Lernfahrausweises.

Die Gerichte im Kanton Luzern verurteilten den Sohn in der Folge zu einer Freiheitsstrafe von über vier Jahren. Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht.

Bundesgericht: Hausdurchsuchung nicht nötig

Dieses hat nun dem Sohn in einem Grundsatzentscheid recht gegeben: So habe die Polizei die Beweise in unzulässiger Weise gesammelt. Die Hausdurchsuchung sei nicht nötig gewesen, um die Raserfahrt des Vaters zu beweisen, da diese bereits mit dem Lasergerät festgestellt worden sei. Sowohl die Hausdurchsuchung als auch die Beschlagnahmung der Kamera seien also unzulässig gewesen.

Doch im konkreten Fall nützt das dem Sohn nicht viel: Gemäss Gesetz dürfen nämlich auch unrechtmässig erhobene Beweise benutzt werden, wenn nur so eine schwere Straftat aufgeklärt werden kann.

Schwere Straftaten haben Vorrang

Das Bundesgericht kam nun zum Schluss, dass sich der junge Mann bei manchen Raserfahrten derart riskant verhalten habe, dass er einen Unfall mit Schwerverletzten oder Toten in Kauf genommen habe. Dies sei eine schwere Straftat, und deshalb dürften die Bilder für diese Taten verwertet werden – nicht aber für die weniger schweren Verkehrsdelikte.

Der junge Raser muss also trotzdem mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Sie dürfte aber milder ausfallen, weil nicht alle Delikte berücksichtigt werden dürfen. Die Vorinstanz wird ein neues Strafmass festlegen müssen.

Rendez-vous, 31.10.2023, 12:30 Uhr

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