Der Streitfall: Nach sieben Jahren lässt sich ein Paar aus dem Kanton Schwyz scheiden. Der gemeinsame Sohn wird alleine von der Mutter betreut. Diese verlangt für die Zeit nach der Scheidung nicht nur Alimente für das Kind, sondern auch einen «nachehelichen Unterhalt» bis zu ihrer Pensionierung. Mit diesen Zahlungen soll der wirtschaftliche Nachteil der Mutter ausgeglichen werden, der durch den Unterbruch der Erwerbsarbeit und die Sorge für Kind und Haushalt entstanden sind. Der Ex-Mann wehrt sich gegen diese lange Zahlungsdauer.
Das Urteil: Das Bundesgericht weist die Forderungen der Frau zurück. Der Ex-Mann muss sie nur unterstützen, bis der gemeinsame Sohn 16 Jahre alt ist. Nämlich mit Zahlungen von rund 1'500 Franken pro Monat.
Die Begründung: Die Finanzierung der Frau bis ans Ende ihres Erwerbslebens würde mehr als 25 Jahre dauern. Das sei unverhältnismässig, urteilt das Bundesgericht. Es begründet seinen Entscheid damit, dass die Ehe nur sieben Jahre gedauert hat. Zudem sei die Frau bei der Trennung erst 39 Jahre alt gewesen. In diesem Alter sei ein Wiedereinstieg in den Beruf zumutbar. Insbesondere auch deshalb, weil die Frau bis zur Geburt des Kindes eine Vollzeitstelle gehabt habe. Ihren Wissensrückstand hätte sie seit der Trennung durch Weiterbildungen aufholen können, so das Gericht.
Die Bedeutung: Das Bundesgericht bekräftigt mit diesem Urteil einen Leitentscheid von 2021. Damals entschied es, dass Frauen nach einer Scheidung grundsätzlich wieder auf Arbeitssuche gehen müssen. Eine Hochzeit als Lebensversicherung für Frauen und Mütter sei nicht mehr zeitgemäss. Stattdessen sollten Ehepartnerinnen und -partner eigenständig vorsorgen.
Das sagt die Expertin: Mit diesem Urteil werde klar, dass die Länge einer Ehe eine entscheidende Rolle spielt, ob und wie lange Ex-Partnerinnen und -Partner Unterhaltszahlungen erhalten. Das erklärt die Rechtsprofessorin Regina E. Aebi-Müller der Universität Luzern. Zudem sei so möglich, «dass die Unterhaltszahlungen wegfallen und sich die geschiedene Ehefrau mit einem tieferen Lebensstandard zufriedengeben muss als der Ehemann.» In der Schweiz sei das traditionelle Rollenverständnis stark verankert, Möglichkeiten zur Kinderbetreuung seien knapp. Ob das Urteil unter diesen Voraussetzungen gerecht sei, sei aber eine politische und keine juristische Frage.