Telefonnummern mit Sterneintrag sind für Telefonverkäufer tabu, und wer sich bei Werbeanrufen am Telefon aufdringlich und aggressiv verhält, verstösst gegen das Gesetz.
Das Bezirksgericht Zofingen hat zum ersten Mal Verantwortliche einer Telefonverkaufsfirma wegen unlauterem Wettbewerb zu Freiheitsstrafen von bis zu 30 Monaten verurteilt und Vermögenswerte der Firma eingezogen.
Hunderte von Beschwerden führten zur SECO-Anzeige
Die Firma Geminis Marketing GmbH sorgte jahrelang für Dauerärger: Ihre Telefonverkäufer belästigten mit fragwürdigen Verkaufspraktiken Leute am Telefon, um ihnen einen Eintrag in einer Werbesperrliste zu verkaufen. Viele davon hatten sich mit einem Sterneintrag vor Werbetelefonen zu schützen versucht. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die Firma deshalb 2015 verklagt.
Nun hat das Bezirksgericht die drei Hauptverantwortlichen der Firma wegen Verstoss gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verurteilt. Sie seien für die Art und Weise, wie die ausländischen Telefonverkäufer vorgegangen seien, verantwortlich. Das erwirtschaftete Vermögen sei damit unrechtmässig erworben worden.
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Firmenvermögen eingezogen
Zwei der Angeklagten wurden mit bedingten Freiheitsstrafen von 15 und 18 Monaten verurteilt. Der Hauptangeklagte muss sechs Monate seiner insgesamt 30 Monate dauernden Freiheitsstrafe absitzen. Alle drei wurden zudem mit Bussen von 3000 oder 3500 Franken belegt. Das am Telefon erwirtschaftete Vermögen der Firma, rund 200'000 Franken, wurde eingezogen.
Mit dem Urteil ist das Bezirksgericht Zofingen grossmehrheitlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung forderte in allen Anklagepunkten einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird damit gerechnet, dass die Verteidigung die Schuldsprüche ans Aargauer Obergericht weiterziehen wird.