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Bundesstrafgericht verhängt Haftstrafe im Fall Morges
Aus Tagesschau vom 10.01.2023.
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Urteil gegen IS-Sympathisant 20 Jahre Haft für Täter von Morges

  • Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen IS-Sympathisanten verurteilt, der 2020 in Morges (VD) einen Mann erstochen hatte.
  • Er erhält eine Strafe von 20 Jahren.
  • Die Strafe wird mit einer therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung verbunden.
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Archiv: Staatsanwalt fordert 18 Jahre Haft für Täter von Morges
Aus Tagesschau vom 14.12.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 34 Sekunden.

Der Mann hatte 2020 im waadtländischen Morges einen 29-Jährigen niedergestochen und getötet – aus dschihadistischen Motiven. Zuvor hatte der Täter im April 2019 versucht, eine Tankstelle in Prilly (VD) in Brand zu setzen.

Handzeichnung aus dem Gerichtssaal.
Legende: Keystone / Linda Graedel

Der Angeklagte wurde des Mordes, der Körperverletzung, der versuchten Brandstiftung und Explosion, der Drohung, der Propaganda für den sogenannten Islamischen Staat und des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig befunden. In Bezug auf einige der Propagandataten wurde er freigesprochen.

Die Tat gilt als erster und bisher einziger dschihadistischer Mord der Schweiz.

Keine Verwahrung

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 18 Jahren sowie eine ordentliche Verwahrung gefordert. Von der vom Gericht verhängten höheren Strafe von 20 Jahren wird die Dauer der Untersuchungshaft abgezogen. Diese beträgt 1307 Tage (rund 3.5 Jahre).

Die Verteidigerin des Angeklagten bestritt nicht, dass es sich beim Tötungsdelikt in Morges um Mord handelte. Sie forderte allerdings, mit Berufung auf die Befunde eines psychiatrischen Gutachtens, dass der Mann zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilt werde statt verwahrt. Dieser Forderung kam das Gericht entgegen; auf eine Verwahrung verzichtete es vorerst.

Wirre und widersprüchliche Aussagen

Psychiatrische Sachverständige waren zum Schluss gekommen, dass beim Angeklagten von einer Schizophrenie und damit von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen sei.

Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses wirre und widersprüchliche Aussagen gemacht. Seine Taten erklärte er mit einer Faszination für die Terrormiliz Islamischer Staat.

Einschätzung von SRF-Korrespondent Andreas Stüdli

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«Das Urteil hält die Balance zwischen den Anträgen der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung. Die Bundesanwaltschaft hatte eine ordentliche Verwahrung verlangt. Das Gericht entschied sich für eine stationäre therapeutische Massnahme. Das war absehbar, zumal das forensisch psychiatrische Gutachten nicht ausgeschlossen hatte, dass eine Therapie erfolgreich sein könnte. Hingegen fiel die Freiheitsstrafe mit 20 Jahren zwei Jahre länger aus, als die Anklage verlangt hatte.

Zum zweiten Mal innert weniger Monate hatte das Bundesstrafgericht einen dschihadistisch motivierten Anschlag zu beurteilen. Im September wurde eine Frau vom Bundesstrafgericht verurteilt, die in Lugano zwei Frauen mit einem Messer attackiert hatte. Wie im Fall Morges lag bei der Frau eine psychische Störung vor.

In beiden Fällen befanden sich die Verurteilten schon vor dem Attentat auf dem Radar der Justizbehörden. Beide stachen dennoch zu. Solche einsamen Täterinnen und Täter, die allein zur Tat schreiten, mit niederschwelligen Mitteln wie Messern, stellen laut dem Lagebericht des Bundes die grösste Gefahr für terroristische Anschläge in der Schweiz dar. Solche Täterinnen und Täter ausfindig zu machen, angemessen zu überwachen und im Fall der beiden Verurteilten zu therapieren: Das ist die grosse Herausforderung für die Schweizer Justiz und den Massnahmenvollzug.»

SRF 4 News, 10.01.2023, 14:00 Uhr;

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