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Urteil gegen Rapper Besko Erneuter Landesverweis nach Postraub während Schweizbesuch

  • In Uster (ZH) musste sich ein Mann vor Gericht verantworten, weil er vergangenes Jahr eine Postfiliale in Dübendorf (ZH) überfallen hatte.
  • Der unter dem Namen Besko bekannte Rapper hatte zur Tatzeit ein Einreiseverbot, da er 2016 nach einer Haftstrafe ausgeschafft worden war.
  • Beim Überfall befand er sich legal in der Schweiz. Er machte mit dem Segen der Behörden hier Ferien, so wie viele andere Ausgeschaffte auch.

Der heute 35-jährige mit serbischer Staatsbürgerschaft, der im Februar 2019 mit einer echt aussehenden Softair-Pistole die Postfiliale in Dübendorf überfiel, befand sich in der Schweiz, weil er seine Frau und seinen Sohn besuchen wollte. Für diesen Besuch hatte der Bund das fünfjährige Einreiseverbot für ein paar Tage suspendiert.

Solche Suspensionsverfügungen für eine temporäre Rückkehr in die Schweiz werden ausgeschafften Personen dann gewährt, wenn humanitäre oder andere wichtige Gründe vorliegen, wie Lukas Rieder vom Staatssekretariat für Migration (SEM) erklärt: «Als wichtigen Gründe gelten etwa eine gerichtliche Vorladung oder ein Todesfall eines Familienmitglieds oder auch der Besuch von Familienmitgliedern bei Hochzeiten oder Taufen.»

335 Bewilligungen ausgestellt

Zusätzlich werde aber auch immer vorausgesetzt, dass nicht im Voraus davon auszugehen sei, dass die Person die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletze oder nicht fristgerecht ausreise, so Rieder.

Auf Anfrage von SRF legt das SEM die Zahlen offen: Letztes Jahr hat der Bund 335 Suspensionsverfügungen ausgestellt. 2018 konnten sogar 428 ausgeschaffte Personen temporär in die Schweiz zurückkehren. Das sind gut drei Prozent der Personen, die mit einem Einreiseverbot belegt sind.

Gemäss Rieder werden die Rückkehrer während ihres Aufenthalts in der Schweiz nicht überwacht: «Bei diesen Personen geht man davon aus, dass sie nicht gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstossen. Sonst würde man ihnen gar nicht erst eine solche Suspensionsverfügung ausstellen.»

Situation falsch eingeschätzt

Im aktuellen Fall des Dübendorfer Posträubers hat das SEM die Situation offensichtlich falsch eingeschätzt. Solche Fälle seien Ausnahmen und kämen höchstselten vor, sagt Rieder. Allerdings gibt es keine Statistik, wie viele Ausgeschaffte während ihrer Ferien in der Schweiz straffällig werden.

Nationalrat Andreas Glarner, Migrations-Verantwortlicher der SVP, geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Er kritisiert die Ferien für Ausgeschaffte: «Ich habe hierfür absolut kein Verständnis. Die Schweizer Bevölkerung geht davon aus, dass eine Person nicht mehr einreisen darf, wenn sie ausgeschafft ist.»

Schon 2011 hat die SVP mit einem Vorstoss im Nationalrat erfolglos versucht, die Suspensionsverfügungen abzuschaffen. Wegen des aktuellen Falls will Glarner nun noch einmal einen Versuch starten.

Haft und zehn Jahre Landesverweis

Im Parlament könnte also möglicherweise bald erneut diskutiert werden, ob ausgeschaffte Personen weiterhin vorübergehend in die Schweiz zurückkehren dürfen. Beim Fall des Posträubers von Dübendorf spielt diese Diskussion aber keine Rolle mehr. Das Bezirksgericht Uster hat ihn wegen des Postraubs und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Er muss mehr als vier Jahre ins Gefängnis und wird danach zehn Jahre des Landes verwiesen.

Eine weitere Suspensionsverfügung erhält er gemäss Ausländergesetz nicht mehr, weil er wieder straffällig geworden ist. Damit hat der Mann also das Recht, seine Familie in der Schweiz zu besuchen, für lange Zeit verloren.

Echo der Zeit, 20.08.20, 18:00 Uhr

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