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Urteil im Basler Klimaprozess Bedingungsloser Freispruch für Klimaaktivisten

  • Fünf Personen werden vom Basler Strafgericht freigesprochen.
  • Sie werden damit von den Vorwürfen der Sachbeschädigung, des Landfriedensbruch und der öffentlichen Zusammenrottung befreit.
  • Im Sommer 2019 hatten Klimaaktivistinnen und -Aktivisten vor der UBS am Basler Aeschenplatz die Eingänge blockiert und auf die klimaschädlichen Investitionen der Bank Aufmerksam gemacht.

Zu den Verhandlungen vor Gericht war es gekommen, weil die Beschuldigten Einsprache gegen Strafbefehle der Basler Staatsanwaltschaft mit Geldstrafen von bis zu 150 Tagessätzen zu 30 Franken erhoben hatten. Vorgeworfen wurde ihnen unter anderem Sachbeschädigung, Nötigung und Landfriedensbruch.

Der Strafbestand des Antragsdelikts Hausfriedensbruch war bereits zu Beginn der Verhandlung Anfang Januar entfallen. Die UBS hatte ihre Strafanträge im vergangenen Dezember zurückgezogen.

Regionaljournal Basel, 22.01.21, 12.03 Uhr ; 

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