- Der 19-jährige Täter wird zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
- Der Vollzug wird zugunsten einer Massnahme aufgeschoben.
- Der Mann wird wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt.
Der Mann hatte im Juni 2024 einen 15-Jährigen tödlich mit einem Messer verletzt. Das Todesopfer und zwei Freunde hatten laut Anklageschrift geplant, den späteren Täter auf dem Areal der Schulanlage Neumatt in Aesch BL anzugreifen. Bei der resultierenden Auseinandersetzung kam es zum tödlichen Messerstich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor der nächsten Instanz angefochten werden.
Gericht: Mann hat tödliche Verletzung in Kauf genommen
Das Gericht bezeichnete den tödlichen Messereinsatz als exzessiv und nicht entschuldbar. Es verurteilt den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Das heisst, der damals 18-Jährige hatte laut Gericht keinen Vorsatz zu töten, habe aber eine tödliche Verletzung in Kauf genommen.
«Ihnen ist im Verlauf der Untersuchungshaft klar geworden, was Sie angerichtet haben», sagte der Gerichtspräsident. Die Reue sei ihm zuzugestehen, auch wenn es ihm in dem Alter schwierig gefallen sein müsse, seine Entschuldigung an die Opferangehörigen «in die richtigen Worte zu fassen».
Den Opferangehörigen soll er Schadenersatz und Genugtuung von mehreren zehntausend Franken bezahlen, wie es hiess. Die Verfahrenskosten gehen jedoch zulasten des Staates.
Notwehr ja, aber nicht entschuldbar
Das Gericht erkannte eine Notwehrsituation, in der sich der Täter zum Tatzeitpunkt mit mehreren maskierten Unbekannten konfrontiert sah, nachdem eine «Hetzjagd» auf ihn stattgefunden habe. «Der Angriff auf Sie war rechtswidrig und Sie durften ihn abwehren», hielt der Gerichtspräsident gegenüber dem Täter fest. Auch habe er ein Messer zur Verteidigung nutzen dürfen. All das brachte ihm eine Strafreduktion ein.
Allerdings gebe es im Gesetz Regeln zur Notwehr. Es sei nicht zu erkennen, dass der Täter verbal vor dem Messereinsatz gewarnt oder eine weniger schwere Verletzung zu verursachen versucht habe. Deshalb kam es zum Schuldspruch der eventualvorsätzlichen Tötung im nicht entschuldbaren Notwehrexzess.
Streit, Eifersucht, Mobbing
Das verbotene Einhand-Klappmesser hatte der Beschuldigte gemäss Anklage mitgenommen, weil er beim nächtlichen Rencontre einen handgreiflichen Konflikt befürchtet hatte. Schon zuvor habe er nämlich anonyme Anrufe erhalten. So habe er vermutet, dass eine Gruppe von über einem Dutzend Jugendlichen ihn ins Visier genommen habe.
Er selber bestreitet dies jedoch. Dem Gericht vorliegende Chatverläufe belegen indes Absichten aus dieser Gruppe, ihn zu verprügeln. Die genauen Hintergründe blieben unscharf. Die Rede war von Gerüchten, Eifersucht und Mobbing. Eine Ex-Freundin trat als Zeugin auf.
Trauermarsch durch Aesch
Die Bluttat hatte damals viele Menschen aufgewühlt; es kam auch zu einem grossen Trauermarsch durch Aesch, das unweit von Basel liegt. Das Interesse am erstinstanzlichen Prozess am Baselbieter Strafgericht war so gross, dass ein Teil der Interessierten und Medienschaffende ihn in einem zweiten Saal per Video verfolgen müssen.