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Verbotene Vornamen Diese Regeln gelten für Vornamen in der Schweiz

In Deutschland soll ein Kind wie der Ex-Hamas-Chef Yahya Sinwar heissen. Wie streng ist die Schweiz bei Vornamen?

Dieser Fall sorgt für Aufsehen: In Deutschland soll ein Neugeborenes den Namen Yahya Sinwar erhalten. Der Name entspricht jenem des getöteten Hamas-Anführers, je nach Schreibweise Jihia al-Sinwar oder Yahya Sinwar. Sinwar gilt als Drahtzieher des Massakers vom 7. Oktober 2023 in Israel. Der Name erschien in einer Instagram-Story der Geburtsmedizin des Universitätsklinikums Leipzig. Die Zeitung Jüdische Allgemeine berichtete zuerst über den Fall und zitierte den jüdischen Musiker Ben Salomo, der die Frage aufwarf, ob dies erlaubt sein sollte.

Die Regeln in der Schweiz: Es gibt keine Liste von Vornamen, die in der Schweiz nicht vergeben werden dürfen. In Art. 37c Abs. 3 der Zivilstandsverordnung steht einzig: «Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte weist Vornamen zurück, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.» Die Namensgebung wird von den jeweiligen Zivilstandsämtern im Einzelfall geprüft. Sie haben die Möglichkeit, Namen abzulehnen. Von den Eltern kann ein solcher Entscheid gerichtlich angefochten werden.

Wir liessen einst den Namen Hurricane als Zweitname zu.
Autor: Madlen Brunner Leiterin Zivilstandsamt der Stadt Luzern

Gespräch mit den Eltern: Bevor die Zivilstandsämter einen Namen formell abweisen, suchen sie das Gespräch mit den Eltern. In den meisten Fällen werde so eine Einigung erzielt, heisst es bei mehreren angefragten Zivilstandsämtern und Kantonen. Zum Teil werde den Eltern auch empfohlen, einen Namen als Zweitname zu nehmen, sagt Madlen Brunner, Leiterin des Zivilstandsamts der Stadt Luzern. «So liessen wir einst den Namen Hurricane beispielsweise als Zweitname zu.»

Ablehnungen sind selten: Dass Zivilstandsämter von Eltern gewählte Namen formell ablehnen, kommt selten vor. Das Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern schreibt auf Anfrage, dass es sich pro Jahr, wenn überhaupt, um Einzelfälle handle. So musste im Kanton Bern seit dem 1. Januar 2024 nur ein Name abgewiesen werden. Auch beim Zivilstandsamt der Stadt Luzern heisst es, die Zahl der Ablehnungen sei verschwindend klein. Einen Gerichtsfall habe es Anfang der 90er-Jahre gegeben, als für ein Kind der Vorname «Schmucki» gewählt wurde – der Ledigname der Mutter. Das Bundesgericht hatte den Namen letztlich abgelehnt. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt schreibt, dass ihrer Erfahrung nach die Zahl der ungewohnten Namenswünsche eher zunehme. Es gebe jedoch nach wie vor nur in Einzelfällen Gesprächsbedarf.

Schlafendes Baby mit Blumenstrampler und Identifikationsarmband.
Legende: Ein Neugeborenes in der Entbindungsstation des Triemli-Spitals in Zürich. (Symbolbild von 2016) Keystone/Gaetan Bally

In solchen Fällen wird diskutiert: Gespräche mit den Eltern werden gesucht, etwa bei der Verwendung von bekannten Markennamen, heisst es beim Kanton Basel-Stadt. Es könne aber auch dann vorkommen, dass die Eltern nachweisen können, dass der Name gut begründet sei – etwa weil er in einem anderen Kulturkreis üblich ist. Beim Kanton Bern heisst es, dass beispielsweise als klar weiblich bekannte Vornamen nicht für Jungen akzeptiert würden und umgekehrt. Zudem würden Namen mit Zahlen- und Zeichenkombinationen, wie «M1l@», nicht akzeptiert. Markus Stoll, Leiter der Abteilung Zivilstandswesen beim Kanton Zürich sagt, Diskussionen gebe es typischerweise, wenn der Nachname des einen Elternteils als Vorname verwendet werden soll, weil es in der Schweiz keine Doppelnachnamen für Kinder gibt. «Oder auch der Name Junior, der in Brasilien gerne als Vorname verwendet wird, sorgt wiederholt für Gesprächsbedarf.» Mittlerweile seien die Zivilstandsämter bei der Namensgebung jedoch sehr grosszügig geworden.

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