Zum Inhalt springen

Verdacht auf Scheinehe Bundesgericht: Wohnungskontrollen durch Migrationsämter zulässig

  • Dürfen Migrationsämter Wohnungskontrollen veranlassen, um abzuklären, ob eine Scheinehe vorliegt?
  • Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden: Wohnungskontrollen bei Menschen, die durch Heirat eine Aufenthaltsbewilligung bekommen haben, sind rechtens.
  • Jedoch nur, sofern die Betroffenen einverstanden sind und kein Zwang angewendet wird.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines gleichgeschlechtlichen Paares mit drei zu zwei Stimmen abgewiesen. Die beiden Männer erachteten die Anordnung einer Wohnungskontrolle zwecks Verifizierung einer tatsächlich gelebten Partnerschaft als widerrechtlich.

Die Mehrheit des Richtergremiums war der Ansicht, dass für die jeweils unangemeldeten Wohnungkontrollen bei Verdacht auf Scheinehe beziehungsweise Scheinpartnerschaft im Ausländer- und Integrationsgesetz und im Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe. Ausserdem hätten die konkreten Umstände dies erlaubt.

Die Wohnungskontrollen durch Migrationsämter sind aber nur zulässig, sofern die Betroffenen einverstanden sind und kein Zwang angewendet wird. So war die Durchführung der Kontrolle als solche nicht zulässig. Zu diesem Schluss war bereits das Zürcher Verwaltungsgericht im Oktober 2023 gelangt. Grund dafür war eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Betroffenen. Es wurde von der Vorinstanz kein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens festgestellt.

Einschätzung von Korrespondentin Sibilla Bondolfi

Box aufklappen Box zuklappen

«Zwei Richter, drei Meinungen. Dieses Sprichwort traf auf den heutigen Fall mehr denn je zu. Die eine Richterin fand, die Wohnungskontrolle sei widerrechtlich gewesen, weil eine gesetzliche Grundlage fehle und das Migrationsamt mildere Mittel gehabt hätte. Zwei waren der Meinung, eine unangemeldete Wohnungskontrolle sei alternativlos. Der dritte fand, es bestehe zwar eine gesetzliche Grundlage, die Wohnungskontrolle sei aber unverhältnismässig gewesen. Die Fünfte wäre am liebsten gar nicht erst auf die Beschwerde eingetreten.

Die Richterinnen und Richter konnten sich nicht einmal darauf einigen, ob eine Wohnungskontrolle einen leichten oder schweren Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Am Ende wiesen sie die Beschwerde mit drei zu zwei Stimmen ab. Aber wirklich befriedigend geklärt sind die Rechtsfragen nicht – zu uneinig waren sich die fünf Richterinnen und Richter, und zu viele Fragen blieben offen.

Aus der Beratung ergab sich immerhin: Wohnungskontrollen durch Migrationsämter sind zulässig – sofern die Betroffenen einverstanden sind und kein Zwang angewendet wird.»

Die Kontrolle wurde fünf Monate nach der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung im Januar 2022 an den Peruaner durch das Migrationsamt des Kantons Zürich durchgeführt. Das Paar hatte seine Partnerschaft im März 2021 im Kanton Zürich eintragen lassen. Bereits zuvor lebte der peruanische Staatsangehörige wegen seiner Arbeit bei einer Forschungsstelle im Kanton Bern.

Aufgrund der getrennten Wohnungssitze wollte das Migrationsamt des Kantons Bern die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängern. Deshalb ersuchte der Betroffene um einen Kantonswechsel, was vom Kanton Zürich 2022 bewilligt wurde.

Mann klingelt an Türe
Legende: Die zentrale Frage vor dem Bundesgericht: Dürfen Migrationsämter «nur» wegen einer Aufenthaltsbewilligung – nicht wegen eines Delikts – so stark in die Privatsphäre eingreifen? Und reichen die gesetzlichen Bestimmungen dazu? Imago Images / Symbolbild

Ringe fotografiert

Die Kantonspolizei Zürich führte die unangemeldete Wohnungskontrolle fünf Monate nach der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung durch. Sie fand am frühen Morgen statt. Dabei wurden alle Räume der Wohnung besichtigt und das Gesehene mit Fotos dokumentiert.

Auch wurden persönliche Gegenstände begutachtet und sogar Fotos von den Eheringen an den Händen der Beschwerdeführer gemacht. Die beiden Betroffenen wurden zudem unabhängig voneinander befragt. In ihrem Rapport hielt die Polizei fest, dass eine ernsthafte Beziehung vorliege.

10vor10, 10.6.2025, 21:50 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel