- Sportorganisationen erhalten neu nur noch Geld vom Bund, wenn sie sich für sicheren und fairen Sport engagieren.
- Der Bundesrat hat am Mittwoch die Sportförderungsverordnung per 1. März 2023 angepasst.
- Rechtlich verankert werden zudem die seit 2022 aktive nationale Meldestelle von Swiss Sport Integrity sowie die Disziplinarstelle von Swiss Olympic.
Grundlage der revidierten Verordnung ist das «Ethik-Statut», welches das Schweizer Sportparlament Ende 2021 verabschiedete. Sie ist Teil des Projekts «Ethik im Schweizer Sport, das Bundesrätin Viola Amherd im Herbst 2021 angekündigt hatte – nach einer Untersuchung von Vorfällen in der Rhythmischen Gymnastik.
Wir sagen ja zum Leistungssport, aber nicht um jeden Preis.
Der Schritt sei nötig, auch wenn sich die grosse Mehrheit der Sportorganisationen bereits jetzt für sicheren und fairen Sport engagieren würden, stellte Bundesrätin Viola Amherd vor den Medien fest. Es gebe aber auch Defizite, die dazu geführt hätten, dass junge Menschen in ihrer psychischen und physischen Gesundheit beeinträchtigt worden seien, was nicht tolerierbar sei: «Wir sagen ja zum Leistungssport, aber nicht um jeden Preis.»
Grösste Sorge um junge Sportlerinnen und Sportler
Der Bundesrat will damit den Schutz insbesondere von jungen Athletinnen und Athleten vor Gewalt, Diskriminierung und Persönlichkeitsverletzungen stärken. Gleichzeitig macht der Bund künftige Finanzhilfen an Sportorganisationen von deren Anstrengungen zugunsten eines fairen und sicheren Sports ab.
Die von der Stiftung «Swiss Sport Integrity» seit Anfang 2022 betriebene unabhängige nationale Meldestelle wird nun rechtlich verankert. Ebenso die Disziplinarstelle von Swiss Olympic, die Verstösse sanktioniert. Verschiedene Vorfälle in den letzten Jahren hatten gezeigt, dass bestehende Vorgaben zu wenig verbindlich waren, um Sanktionen durchzusetzen.
40:40-Regel mit Ausnahmen
Die angepasste Verordnung legt auch die Anforderungen an eine zeitgemässe Verwaltungsführung von Sportorganisationen fest. Neben Transparenzregeln und Umgang mit Interessenkonflikten geht es dabei auch um eine ausgeglichene Geschlechtervertretung in den Leitungsorganen. So müssen künftig in Präsidien und Vorständen Frauen und Männer mit mindestens je 40 Prozent vertreten sein.
Mit Rücksicht auf den grossen Stellenwert der Ehrenamtlichkeit im Schweizer Sport soll die Quote aber nur für den Dachverband Swiss Olympic sowie nationale Sportverbände verbindlich sein. Wer das Ziel noch nicht erfüllt, muss dies begründen und aufzeigen, mit welchen Massnahmen es erreicht werden soll. Für alle weiteren Sportorganisationen wie regionale Verbände oder Vereine soll Swiss Olympic eine Branchenlösung erarbeiten, wobei eine Geschlechterquote nicht zwingend verlangt wird.