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Verhandlungen mit der EU Gewerkschaftschef sieht beim Rahmenabkommen wenig Spielraum

  • In den Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen sieht der Präsident des Gewerkschaftsdachverbands Travailsuisse wenig Spielraum für einen Kompromiss.
  • Die Möglichkeiten seien so klein, dass es vielleicht besser sei, das Abkommen für zwei oder drei Jahre beiseite zu legen, sagte Adrian Wüthrich gegenüber SRF.

Um einen Kompromiss in den drei umstrittenen Punkten Unionsbürgerrichtlinie rund um Aufenthaltsrechte und Zugang zu Sozialsystemen, Lohnschutz sowie staatliche Beihilfe zu erreichen, müssten sich beide Seiten bewegen. Die Schweiz müsse aber nochmals die roten Linien klarmachen.

Keine Angst vor Massnahmen der EU

Bezüglich Lohnschutz lehnte der Gewerkschafter jedoch Aufweichungen kategorisch ab. Bei der Unionsbürgerrichtline dagegen sei vielleicht ein Kompromiss möglich, sagte er an die Adresse der Bürgerlichen. Die Schweiz habe Geld, und eine Übernahme der Richtlinie koste «nicht so viel». Umstritten sind dort etwa mögliche Sozialhilfsgelder an EU-Bürger.

Bei einem vorläufigen Scheitern des Abkommens hat der Präsident und Geschäftsführer von Travailsuisse laut eigenen Angaben keine Angst vor Nadelstichen seitens der EU. Sowohl für die Schweiz wie auch für die EU sei eine Zusammenarbeit wichtig, sagte Wüthrich. Gegenseitige Nadelstiche brächten nichts. Das Schweizer Parlament müsse aber deeskalieren und das versprochene Milliarden-Geld für die Kohäsionsförderung in Osteuropa freigeben.

Was ist die Unionsbürgerrichtlinie?

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Bei der Unionsbürgerrichtlinie handelt es sich um das Einreise-, Ausreise- und Aufenthaltsrecht der EU für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Mitgliedsstaaten. Diese Weiterentwicklung der Bilateralen wird im neuen Rahmenabkommen nicht erwähnt.

Allerdings besteht die Befürchtung, dass die Richtlinie über ein Schiedsgerichtsverfahren aufs Tapet gebracht werden könnte.

Die Schweiz steht der Unionsbürgerrichtlinie kritisch gegenüber. Der Grund: Personen aus der EU, die aufenthaltsberechtigt sind, hätten – mit Ausnahmen – das Recht, gleich behandelt zu werden, wie die Staatsbürger des betroffenen Landes.

Was bedeutet das?

  • EU-Bürger könnten nach sechs Monaten Arbeitstätigkeit Sozialhilfe beziehen.
  • Die Ausschaffung von Unionsbürgern würde mit den neuen Richtlinien erschwert.
  • Unionsbürger würden nach fünf Jahren ein Recht auf Daueraufenthalt erhalten.

Radio SRF1, 01.05.2021, 11:30 Uhr ; 

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