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Geldspielseite eines Ostschweizers hatte keine Bewilligung
Aus 10 vor 10 vom 30.03.2023.
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Verstoss gegen Geldspielgesetz Der Geldspiel-König vom Bodensee

SRF Investigativ deckt auf: Ein Unternehmer bietet Geldspielseiten an, die in der Schweiz illegal sind. Seit Jahren.

Ermatingen am Bodensee. Ein unscheinbares Dorf mit knapp 4000 Einwohnern. Es ist aber auch die «Schaltzentrale» eines international tätigen «Wettkönigs». Unternehmer Heinz Haunschild unterhält ein komplexes Firmenkonstrukt. Seine GPG Holding AG ist an Geldspielseiten im Internet beteiligt. Seit Jahren. Zum Beispiel mit Sports-millions.

Internetseite sports-millions.com mit dem Logo
Legende: Die Geldspielseite sports-millions.com hatte keine Bewilligung der Schweizer Behörden und war demnach in der Schweiz illegal. Sie war von 2012 bis Anfang 2023 online. SRF

Sports-millions sei eine «Erfolgsgeschichte» und offenbar ein lukratives Geschäft. Laut eigenen Angaben macht diese Geldspielseite weltweit Umsätze von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr.

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Podcast: Die Recherche zum Glücksspielkönig
aus News Plus Hintergründe vom 29.03.2023. Bild: SRF
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Geldspielseite ohne Bewilligung

Doch die Sports-millions-Seite verstiess in der Schweiz gegen das Geldspielgesetz. Jahrelang. Die Seite hatte in der Schweiz keine Bewilligung. «Wer ohne Konzession oder Bewilligung in der Schweiz Geldspiele anbietet, der handelt illegal. Man spricht dann von illegalem Spiel», sagt Manuel Richard, Direktor der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa.

Online Geldspiele

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Rund um die Uhr kann auf zig Internetseiten gespielt und gewettet werden – auf Resultate verschiedenster Sportarten, beispielsweise auf ein Fussballspiel des FC Bayern München oder auf ein Hockeyspiel der Pittsburgh Penguins in der NHL. Es gibt auch Online-Casinos: Roulette, Karten- oder Würfelspiele, Glücksräder, einarmige Banditen und so weiter. Auch da ist das Angebot riesig.

Seit Einführung des neuen Geldspielgesetzes im 2019 gibt es auch in der Schweiz legale Online-Geldspielseiten. Diese benötigen eine Zulassung einer Schweizer Behörde.

Eine Bewilligung sei an Bedingungen geknüpft, etwa, ob der Anbieter die Geldspiele sicher und sozialverträglich anbieten könne. «Man kann spielsüchtig werden und sich auch abzocken lassen mit manipulierten Spielen. Entsprechend wollen wir wissen, wer sich auf dem Markt tummelt», sagt Gespa-Direktor Richard.

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Manuel Richard: «Ohne Bewilligung Geldspiel anzubieten ist in der Schweiz illegal»
Aus News-Clip vom 30.03.2023.
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Der Unternehmer, der Sports-millions auch immer wieder gegen aussen vertrat, ist sich offenbar der Rechtslage bewusst. Bereits vor sieben Jahren betonte er in einer Zeitschrift, dass seine Betreibergesellschaften aus «Legalitätsgründen» in Österreich, Malta oder auf den Bahamas seien. «Aber wichtig zu wissen ist, dass jede in der Schweiz lebende Person im Alter von 18 Jahren auf Portalen wie unseren ihre Konten eröffnen und ihre Wetten legal platzieren dürfen», so der Unternehmer im Interview 2016.

Illegale Geldspielseiten in der Schweiz

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Anbieter illegaler Geldspielseiten
Legende: Anbieter illegaler Geldspielseiten Firmen in Malta bieten Geldspielseiten per Internet auch in die Schweiz an. Ohne Bewilligung der Schweizer Behörden ist das illegal. SRF

Die Unternehmen agieren aus dem Ausland. Ihr Firmensitz ist oftmals in Offshore-Staaten, wie Malta, Costa Rica oder den Bahamas. Für dieses Land haben sie teilweise eine Spiel-Lizenz, also eine Bewilligung. Per Internet bieten sie die Geldspielseiten aber auch für ein Schweizer Publikum an. Doch das ist illegal.

So entziehen sie sich der Aufsicht der Schweizer Behörden und umgehen Steuerzahlungen in der Schweiz sowie Auflagen gegen Betrug, Geldwäscherei und Spielsucht. Für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden ist es jedoch schwierig, diese ausländischen Firmen zu belangen, da die Behörden auf internationale Rechtshilfe angewiesen sind.

Die Gespa sperrt regelmässig illegale Geldspielseiten, überwacht aber das Internet nicht aktiv und sucht auch nicht nach illegalen Angeboten. Sports-millions wurde von den Behörden nicht gesperrt.

Die Spielaufsicht könnte zudem die Betreiber solcher Seiten anzeigen. Das Problem dabei: Die Strafbehörden können nur aktiv werden, wenn die Anbieter eine Tathandlung in der Schweiz begehen. Zum Beispiel, wenn sie Werbung platzieren.

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Manuel Richard: «Man muss eine Durchführungshandlung in der Schweiz nachweisen»
Aus News-Clip vom 30.03.2023.
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Bei Sports-Millions gab es Werbung in der Schweiz. Zum Beispiel Banden- und Trikotwerbung mit ehemaligen Fussballstars am Arosa Ice-Snow-Football Turnier. Der ehemalige Motorradrennfahrer Tom Lüthi trat 2013 mit dem Logo von sports-millions im Schweizer Fernsehen auf. Auch Profigolfspieler Joel Girrbach spielte mit Sports-millions auf seinem Shirt im August 2022 am Omega European Masters Golfturnier in Crans-Montana.

Porträt von TomLüthi. Er trägt ein schwarzes Hemd, an seinem Hemdkragen ist das Logo von sports-millions.com
Legende: Sports-Millions als Sponsor Tom Lüthi trat im Sportpanorama von SRF mit dem Logo von Sports-millions auf. Laut Geldspielgesetz ist das Werben für illegale Gedspielseiten in der Schweiz jedoch verboten. Ein Fehler, der Tom Lüthi damals nicht bewusst war, sagt sein Manager. SRF

Ob im Fall von Sports-millions genügende Tathandlungen in der Schweiz vorliegen, um eine Untersuchung einzuleiten, müsste von den Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall geprüft werden, so Richard.

«Schaltzentrale» in Ermatingen

SRF Investigativ ist seit Monaten mit Leuten in Kontakt, die das Geschäft von Heinz Haunschild kennen. Eine Person schildert, dass die «Schaltzentrale» für all seine Geschäfte in seinen Büroräumen in Ermatingen sei. «Alles wird und wurde von dort aus und massgeblich von ihm und seinen Mitarbeitenden gesteuert.» Sports-millions sei nie auf den Schweizer Markt ausgerichtet gewesen, schreibt Heinz Haunschild dazu in einer Stellungnahme.

Das sagt die GPG Holding AG

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«Wir haben während unseres gesamten unternehmerischen Engagements gerade auch im Bereich der Online-Spiele zu keinem Zeitpunkt gegen gesetzliche Vorgaben verstossen. Insbesondere verwahren wir uns dagegen, dass unser Engagement mit dem Begriff des illegalen Glücksspiels in Zusammenhang gebracht wird. Auch haben wir jederzeit alle gesetzlich erforderlichen Abgaben – also Steuern und Sozialversicherungsbeiträge – vollumfänglich geleistet.»

CEO Heinz Haunschild

Inzwischen ist Sports-millions in der Schweiz nicht mehr abrufbar. Der Wettkönig ist aber nach wie vor im Geschäft. Mit einer anderen Geldspielseite: Maxxwin.

Screenshot der neuen Geldspielseiet maxxwin.com
Legende: Die neue Geldspielseite maxxwin.com, bei welcher die GPG Holding AG beteiligt ist SRF

Neuer Look, gleicher Inhalt. Noch bis kurz vor dieser Publikation konnte sich SRF Investigativ erfolgreich registrieren. Maxxwin sei das Nachfolgeprodukt und werde ebenfalls unter einer maltesischen Lizenz betrieben, schreibt Heinz Haunschild. «Genau wie sports-millions.com ist das Dienstleistungsangebot von maxxwin.com für Spieler aus der Schweiz nicht zugänglich».

Verbindungen zur dubiosen Bezahlkarte AntePay

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AntePay
Legende: AntePay Von 2019 bis 2020 prangte der Schriftzug der Bezahlkarte «AntePAY» auf den Trikots des FC Zürich. Gut sichtbar für hunderttausende Menschen im Stadion und vor dem Fernseher. KEYSTONE/Walter Bieri

AntePay war eine Bezahlkarte, mit welcher man angeblich in einigen auserwählten Internet-Shops anonym einkaufen konnte. Zwei Jahre lang warb der FC Zürich mit AntePay als Hauptsponsor auf den Trikots seiner Spieler der ersten Mannschaft. Doch mit der Prepaid-karte AntePay wurde vor allem auf illegalen Gelspielseiten gewettet und gespielt. Auf Siskowin.com oder Solobet.com beispielsweise.

All diese Internetseiten haben mit Ausnahme des Namens das exakt gleiche Erscheinungsbild. Nämlich das von sports-millions.com. Die Software-Firma, die sports-millions.com erstellt hat und für weitere der Seiten Software-Dienstleistungen erbracht hat, heisst NTEC Limited. Interessant: Laut maltesischem Handelsregister sind die Eigentümer dieser Firma Heinz Haunschild und Giancarlo Tottoli. Heinz Haunschild bestreitet jegliche Verbindung zu den Internetseiten Siskowin und Solobet.

Regionaljournal Ostschweiz, 30.3.2023, 17:30

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