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Vetorecht gegen Übernahmen Parlament will die Schweizer Wirtschaft mehr schützen

  • Der Nationalrat spricht sich für ein Vetorecht gegen ausländische Investoren aus.
  • Er folgt damit dem Ständerat. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt.
  • Nun wird der Bundesrat einen Gesetzesentwurf erarbeiten, um bei ausländischen Übernahmen Investitionskontrollen durchführen zu können.

Der Vorstoss des Walliser CVP-Ständerats Beat Rieder verlangt, dass die Schweizer Behörden künftig ihr Veto gegen unliebsame ausländische Investoren einlegen können. Er zielt auf Investitionen ausländischer Staatsunternehmen – etwa chinesischer Staatskonzerne, die Schweizer Unternehmen wie Syngenta, Gategroup oder Swissmetal aufgekauft haben.

Der Ständerat hat die Motion in der Sommersession 2019 knapp gutgeheissen. Die vorberatende Kommission hat mit dem potenziellen Verlust von Arbeitsplätzen und Know-how argumentiert. Hinzu kämen sicherheitspolitische Aspekte. Der Handlungsbedarf sei zwar nicht akut, könne aber rasch entstehen, so Kommissionspräsident Pirmin Bischof (CVP/SO).

Wann der Staat eingreifen soll

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Der an den Bundesrat überwiesene Vorstoss verlangt, die Gesetzesgrundlagen für eine Investitionskontrolle von ausländischen Direktinvestitionen auszuarbeiten. So soll eine Genehmigungsbehörde eingesetzt werden für die Geschäfte, die der Investitionskontrolle unterworfen sind.

Es gebe zwei Prinzipien, wann ein Eingriff nötig sei, hatte Motionär Rieder im Ständerat gesagt: «Erstens: Es wird eingegriffen, wenn die Sicherheit oder öffentliche Ordnung der Schweiz gefährdet ist. Und zweitens: Es wird eingegriffen, wenn keine Reziprozität vorhanden ist.» Also, wenn sich zwei Länder nicht die gleichen Möglichkeiten geben. ( sda )

Diese Meinung teilte nun auch die Mehrheit des Nationalrats. Sie hat die Motion mit 96 zu 85 Stimmen und 15 Enthaltungen knapp angenommen. Die Gegner äusserten Bedenken, dass kein Unterschied zwischen systemrelevanten und nicht systemrelevanten Unternehmen gemacht werde. Dem wurde entgegengehalten, dass der Bundesrat die offen formulierte Motion zu einer massgeschneiderten Lösung umschreiben könne.

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