Angesichts von erwarteten Mehrkosten in Milliardenhöhe beim Ausbau der Bahninfrastruktur und dem Nein zum Ausbau der Autobahnen an der Urne will der Bundesrat beim Ausbau der Verkehrsnetze Prioritäten setzen. Die Grundlage dafür liefert ein Gutachten der ETH Zürich.
Wie Verkehrsminister Albert Rösti vor den Medien in Bern sagte, braucht es jetzt umfassende Diskussionen auf Grundlage des Gutachtens, um die prioritären Projekte zu definieren. Dies müsse in Zusammenarbeit mit den Kantonen geschehen.
«Die Studie bietet eine sehr gute Vorlage für das weitere Vorgehen», so Rösti. «Wir gehen den Prozess jetzt offen an. Es liegt jetzt ein wissenschaftliches Gutachten vor, und daraus müssen wir eine mehrheitsfähige Vorlage zimmern.»
Zu den inhaltlichen Befunden der Experten könne und wolle er sich noch nicht äussern, sagte Rösti weiter.
Schuldenbremse soll eingehalten werden
Der Bundesrat hat aber festgelegt, wie er vorgehen will: Bis Ende Januar 2026 muss das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Projekte vorschlagen, die in die Nationalstrassen- und die Bahninfrastruktur-Ausbauschritte sowie ins fünfte Programm Agglomerationsverkehr aufgenommen werden sollen.
Für die Bahninfrastruktur soll das Uvek eine Variante vorlegen, die von mehr Einnahmen ausgeht, aber nicht im Widerspruch steht zum Entlastungspaket 27, das derzeit im Parlament diskutiert wird. Rösti geht von zusätzlich bis zu 24 Milliarden Franken aus, die der Bahn in den nächsten 20 Jahren zur Verfügung gestellt werden könnten.
Bei den Strassenprojekten und bei Agglomerationsprogrammen soll von den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen ausgegangen werden. Hier sind 4 Milliarden bereits fest verplant, zusätzlich sprach Rösti von weiteren 9 Milliarden Franken. Hinzu kämen jedes Jahr rund 1.5 Milliarden für Projekte in den Agglomerationen.
Eine einzige Vernehmlassung, zwei Vorlagen
Die Ausbauschritte für Strasse und Bahn sowie die Beiträge ans Programm Agglomerationsverkehr will der Bundesrat in der Vernehmlassung bündeln und damit die gesamtheitliche Planung der nächsten Ausbauschritte aufzeigen. Gegen die Beschlüsse zu Bahn und Strasse plant er dann aber getrennte Referenden.
Festhalten will der Bundesrat am gestaffelten Ausbau, soweit das inhaltlich sinnvoll ist. In der Vernehmlassungsvorlage will er daher einen Ausbauschritt 2027 für Strasse, Bahn und Beiträge ans Programm Agglomerationsverkehr beantragen. Gleichzeitig will er einen Ausblick auf die weiteren Ausbauschritte 2031 und 2035 machen. Die Vernehmlassungsvorlage soll Ende Juni 2026 vorliegen.