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Vier-Punkte-Paket zu Mietpreis Bundesrat will gegen steigende Mieten vorgehen

  • Der Bundesrat will das weitere Ansteigen der Mietzinsen mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen vermeiden.
  • Er hat ein entsprechendes Vier-Punkte-Verordnungspaket in die Vernehmlassung geschickt.
  • Demnach sollen allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen.

Neu soll das effektive Ausmass nachgewiesen werden müssen, wie der Bundesrat mitteilt.

Weiter will der Bundesrat das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses mit dem zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzen.

Blick auf zwei nebeneinander stehende Häuserfassaden
Legende: Symbolbild/KEYSTONE/Jean-Christophe Bott

Und schliesslich soll der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital reduziert werden, von bisher 40 Prozent auf 28 Prozent.

Beim Anfechten von Mietzinserhöhungen sollen neu auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können. Das Formular für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung soll mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.

Video
Aus dem Archiv: Bundesgerichtsentscheid und Mietzins-Rendite
Aus 10 vor 10 vom 24.11.2020.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten.

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