Im kommenden Herbst stimmt die Schweizer Bevölkerung darüber ab, ob das Untervermieten eingeschränkt werden soll und ob der Eigentümer einfacher Eigenbedarf anmelden kann. Beides schwächt die Position der Mieterinnen und Mieter.
Das sei aber noch nichts gegenüber den beiden neusten Vorlagen des Hauseigentümerverbandes, welche demnächst im Parlament beraten werden, warnt der Mieterinnen- und Mieterverband.
Position der Mieterinnen und Mieter geschwächt
Die eine Vorlage verlangt, dass die Anfangsmiete nur noch dann angefochten werden kann, wenn der Mieter eine Notlage geltend machen kann. Das sei fairer und transparenter als heute, sagt etwa die Thurgauer Mitte-Ständerätin und Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes, Brigitte Häberli-Koller.
«Das geht gar nicht», sagt Michael Töngi, Vizepräsident des Mieterinnen- und Mieterverbandes. Die Hauseigentümer höhlten so das bestehende Mietrecht aus.
Auch dass der Mietvergleich, also die Kriterien für orts- und quartierübliche Mieten, geschwächt werden sollen – das verlangt der zweite Vorstoss – komme der Einführung einer Marktmiete gleich, warnt Töngi.
Referendum scheint sicher
Schon jetzt kündigt er im Namen seines Verbands gegen beide Mietrechtsrevisionen das Referendum an: «In einem ersten Schritt soll den Mieterinnen und Mietern einfacher gekündigt werden können, und in einem zweiten Schritt sollen dann die Mieten erhöht werden können – wir ergreifen das Referendum.»
Der grüne Nationalrat und Mietervertreter hat keine Hoffnung, dass das Parlament Korrekturen im Sinne des Mieterverbandes vornimmt.
Auch vom runden Tisch des Bundesrates zum Thema Wohnungsmangel und Kampf gegen teure Mieten hält Töngi wenig. Hier stimmt ihm Häberli vom Hauseigentümerverband zu. Denn zu weit auseinander scheinen die Interessen der Mieter und Hausbesitzerinnen zu liegen.
Kompromissvorschlag der Regierung
Der Bundesrat hingegen gibt die Hoffnung nicht auf. Er will mit einem sogenannten Vier-Punkte-Paket Massnahmen gegen steigende Mietzinse durchsetzen. So sollen etwa allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf die Mieterschaft überwälzt werden dürfen. Zudem soll schweizweit bei der Anfangsmiete mehr Transparenz geschaffen werden.
Auch mit diesem Vorschlag wird sich das Parlament befassen. Das Schweizer Stimmvolk kann sich jetzt schon darauf einstellen, in den nächsten Monaten und Jahren wahrscheinlich mehrmals an der Urne über Mietangelegenheiten zu entscheiden.
Denn neben der Referendumskaskade droht der Mieterinnen- und Mieterverband bereits mit einer Initiative, die mehr Mieterschutz in der Verfassung festschreiben will.