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Vorlage von Räten verworfen Sammelklagen wird es in der Schweiz nicht geben

Nach dem Nationalrat will auch der Ständerat keinen kollektiven Rechtsschutz ermöglichen.

Es ist eine Lücke im Gesetz, die Parlament und Bundesrat schliessen wollten: die Sammelklage – der kollektive Rechtsschutz. Sind mehr als zehn Personen oder Unternehmen vom selben Schaden betroffen, so sollen sie sich zusammenschliessen, um gemeinsam auf Schadenersatz klagen können. Die Zivilprozessordnung sollte entsprechend angepasst werden.

Räte verweigern die Diskussion

Doch inzwischen hat die Grundstimmung im Parlament gedreht: Die zuständige Kommission des Ständerats wollte nicht mehr auf das Geschäft eintreten, also gar nicht erst darüber diskutieren. «Die Einführung von Sammelklagen birgt für die Mehrheit der Kommission Risiken, die die möglichen Vorteile für unser Rechtssystem für die Klägerinnen und Kläger massiv übersteigen», sagte etwa der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder.

Das Hauptargument gegen diese Sammelklagen ist, dass es bereits jetzt Möglichkeiten gebe, sich bei einem Schaden zur Wehr zu setzen. Als weiteres starkes Gegenargument äusserte Kommissionssprecher Rieder die Befürchtung, mit der Sammelklage herrschten bald US-amerikanische Verhältnisse. Eine «Klageflut» drohe – entgegen der ursprünglichen Idee:

«Sammelklagen werden als Instrument dargestellt, das Konsumentinnen und Konsumenten den Zugang zur Justiz erleichtern soll. Doch die Realität sieht leider anders aus», so Rieder. Nicht sie seien die Profiteure, sondern spezialisierte Anwaltskanzleien, Prozessfinanziererinnen und Investoren.

Entgegen einigen Ausführungen sind die bestehenden Instrumente [...] gerade nicht genügend.
Autor: Beat Jans Bundesrat

Doch verschiedene Berichte widerlegen das. Der Vorschlag habe mit dem US-Sammelklagenmodell mit spezialisierten Firmen, die gegen Unternehmen mobilisierten, nichts zu tun. «Es geht hier darum, eine Lücke zu schliessen», sagte Bundesrat Beat Jans. «Entgegen einigen Ausführungen sind die bestehenden Instrumente wie die Klagenhäufung und die Streitgenossenschaft bei Massen- und Streuschäden gerade nicht genügend», fügte Jans an. Er setzte sich wie die SP und die Grüne Partei für die Vorlage ein.

Jans relativierte auch die Befürchtungen vor einer «Klageflut». Es gebe keine Anzeichen aus dem europäischen Raum, dass eine «Klageflut» oder eine «Amerikanisierung des Rechts» drohe.

Vergebliche Gegenwehr

Doch die kritischen Stimmen im Ständerat setzten sich durch. Mit 30 zu 13 Stimmen folgten sie ihrer vorberatenden Kommission. Wie schon der Nationalrat in der Frühlingssession trat auch der Ständerat nicht auf die Vorlage ein. Damit ist das Projekt der Sammelklagen vorerst vom Tisch.

Alle Berichte haben diese kritischen Stimmen widerlegt. Und trotzdem verweigert sich nach dem Nationalrat jetzt auch der Ständerat der weiteren Arbeit.
Autor: Nadine Masshardt Konsumentenschutz-Präsidentin

Enttäuschung bei der Stiftung für Konsumentenschutz – Präsidentin und SP-Nationalrätin Nadine Masshardt. Sowohl der National- als auch der Ständerat hätten damals zugestimmt, dass es den kollektiven Rechtsschutz brauche. In der Zwischenzeit hätten die Kommissionen viele Berichte verlangt, darüber diskutiert. «Aber alle Berichte haben eben diese kritischen Stimmen widerlegt. Und trotzdem verweigert sich nach dem Nationalrat jetzt auch der Ständerat der weiteren Arbeit, was sehr störend ist», sagte die SP-Nationalrätin.

Masshardt betonte, der Konsumentenschutz werde nicht locker lassen und prüfe nun, wie die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten dennoch gestärkt werden könnten.

Echo der Zeit, 15.09.2025, 18:00 Uhr

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