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Weitere Werbestopp-Firma mit dubiosem Angebot
Aus Espresso vom 01.10.2018. Bild: datenschutzzentrale.ch
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Vorsicht geboten Weitere Werbestopp-Firma mit dubiosem Angebot

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DSZ Schweiz GmbH kontaktiert derzeit telefonisch Personen wegen einer Mitgliedschaft bei der Datenschutzzentrale.
  • Eine 94-jährige demente Altersheimbewohnerin hat sich zu einem Vertrag überreden lassen. Zudem soll laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco in einem weiteren Fall der Sterneintrag im Telefonbuch missachtet worden sein.
  • Das neue Werbestopp-Angebot ähnelt stark demjenigen von werbesperre.ch.
  • Gegen werbesperre.ch ist im Kanton Aargau wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Anfang Jahr Anklage erhoben worden.

Eine 94-jährige Frau hat in ihrem Altersheim nahe Bern einen Werbeanruf der DSZ Schweiz GmbH bekommen. Daraufhin wurde der dementen Frau ein Schreiben geschickt, sie sei nun Mitglied bei der Datenschutzzentrale und sie sei nun vor «lästigen und trügerischen Verkaufsanrufen und Werbungen» geschützt.

Das Werbestopp-Angebot kostet im ersten Jahr 98 Franken, ab dem zweiten Jahr 129 Franken. Der Sohn intervenierte und schrieb der Firma, es sei kein Vertrag zustande gekommen.

Das SRF-Konsumentenschutzmagazin «Espresso» nimmt das Angebot der Datenschutzzentrale unter die Lupe. Es ähnelt frappant dem Angebot werbesperre.ch der Firma Geminis Marketing GmbH, gegen die im Kanton Aargau wegen mehrfachen Verstosses gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Anklage erhoben worden ist.

Praktisch identische AGB bei Datenschutzzentrale und werbesperre.ch

Auch bei der Datenschutzzentrale wird ein umfassender Schutz vor Post-, Telefon- und Mobiltelefonwerbung angepriesen. Die konkreten Massnahmen dürften allerdings wenig wirksam sein. Bemerkenswert: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der Datenschutzzentrale sind ausser ein paar Formulierungen identisch mit denjenigen von werbesperre.ch.

Auch hier ist ein äusserst konsumentenunfreundlicher Passus enthalten, wonach Verträge drei Monate vor Ablauf eingeschrieben gekündigt werden müssen, ansonsten verlängern sie sich um ein Jahr. Zudem wird auch in den AGB der Datenschutzzentrale bei Nichteinhaltung der Zahlungs- und Mahnfrist mit dem Einschalten eines Inkassounternehmens gedroht.

Sterneintrag schützt nur bedingt vor Anruf

Wie kommt die Firma DSZ Schweiz GmbH dazu, mit einer 94-jährigen einen Werbestopp-Vertrag abzuschliessen? Auf Anfrage von «Espresso» schreibt der Geschäftsführer, sie hätten am Telefon nicht feststellen können, dass die Frau in einem Altersheim wohne. Und: «Alle Menschen die im Telefonbuch sind und keinen Sterneintrag haben, können von uns angerufen werden.»

«Espresso» weiss : In mindestens einem Fall soll die DSZ Schweiz GmbH den Sterneintrag missachtet haben. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco ist eine entsprechende Meldung eingegangen, wie es auf Anfrage heisst. Der Geschäftsführer bestreitet auf Anfrage, dass es so einen Fall gegeben habe.

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