Zum Inhalt springen

Header

Audio
Das Zürcher Obergericht verhandelt einen bekannten Fall
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 15.02.2024. Bild: Keystone/Ennio Leanza
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 2 Sekunden.
Inhalt

Vorwurf des Racial Profilings Polizeigewalt: Zürcher Obergericht behandelt eskalierte Kontrolle

Ein Polizist muss sich am Donnerstag vor Gericht verantworten. Er soll 2009 einen herzkranken Mann verprügelt haben.

Der Vorfall liegt schon über 14 Jahre zurück. Klar ist, dass eine Polizistin und ein Polizist der Zürcher Stadtpolizei in einem Tram einen herzkranken Mann und seinen Kollegen kontrollieren wollten. Diese wehrten sich.

Porträtbild des Mannes, der 2009 von der Polizei kontrolliert wurde.
Legende: Um diesen Mann geht es. Er wehrte sich bereits vor dem Bezirksgericht Zürich. Er wirft der Polizei «Racial Profiling» vor. Keystone/Ennio Leanza

Bei einer Haltestelle in Zürich Wiedikon kam ein weiterer Polizist dazu. Die Situation eskalierte. Der Mann hatte danach unter anderem einen gebrochenen Lendenwirbel, ein verletztes Knie und Prellungen.

Polizeigewalt oder verhältnismässige Reaktion?

Zum Vorfall an der Tramhaltestelle gibt es verschiedene Versionen. Der Mann wirft den beiden Polizisten und der Polizistin vor, ihn zusammengeschlagen, gewürgt und mit Pfefferspray besprüht zu haben. Als er bereits gefesselt am Boden lag, soll sich ein Polizist auf seinen Rücken gesetzt haben. Zudem sei er einzig aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert worden, es handle sich um «Racial Profiling».

Aufnahme durch eine verregnete Tramscheibe. Symbolbild.
Legende: Was sich nach einer Tramfahrt vor über 14 Jahren zugetragen hat, ist umstritten. Keystone/Gaetan Bally (Symbolbild)

Die beiden Polizisten und die Polizistin schilderten den Vorfall vor dem Zürcher Bezirksgericht anders. Demnach habe sich der Mann sehr aggressiv verhalten und die Eskalation selbst verursacht. Seine Herzprobleme habe er nie erwähnt. Zudem hätten sie den Mann deshalb kontrolliert, weil er dem Profil eines gesuchten Verdächtigen entsprochen habe.

Freispruch vor Bezirksgericht

Das Bezirksgericht Zürich sprach die drei Beschuldigten 2018 vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Gefährdung des Lebens frei. Die Aussagen des Mannes seien nicht glaubhaft.

Zwei der Freisprüche sind mittlerweile rechtskräftig. Das Urteil gegen den Polizisten, der den Einsatz geleitet hat, hat der Ankläger jedoch weitergezogen. Der Polizist muss sich deshalb vor dem Zürcher Obergericht verantworten.

Foto der Fassade des Zürcher Obergerichts
Legende: Am Donnerstagmorgen beginnt die Verhandlung des Falles am Zürcher Obergericht. Keystone/Ennio Leanza

Dass es bis zur zweiten Verhandlung so lange dauerte, liegt unter anderem daran, dass die zuständige Staatsanwältin das Strafverfahren mehrmals einstellen wollte. Diese Einstellung wiederum verhinderte das Bundesgericht. Auch warfen die Anwälte des Mannes der Staatsanwältin und dem Richter Befangenheit vor.

Korrigendum

Box aufklappen Box zuklappen

In einer ersten Textversion hiess es, alle drei Beamten müssten sich vor Obergericht verantworten. Das ist nicht korrekt. Zwei Freisprüche sind rechtskräftig.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 15.2.2024, 6:31 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel