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Waldbrandgefahr Sommerhitze und Trockenheit: Wallis erlässt Feuerverbot

Das Wallis reagiert auf Hitze und Trockenheit und erlässt als erster Kanton ein Feuerverbot in grossen Teilen des Kantons.

Hitze und Trockenheit: Es herrscht in vielen Teilen der Schweiz gemäss Bundesamt für Umwelt Waldbrandgefahr. In den meisten Regionen ist die Gefahrenstufe «mässig», in den Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis jedoch herrscht «erhebliche» bis «sehr grosse» Gefahr. «Sehr grosse Gefahr» ist die höchste Stufe, die der Bund festlegt. Die Waldbrandgefahr wird in den Kantonen ständig neu beurteilt. Die Warnungen sprechen sie zusammen mit dem Bund aus – von Montag bis Freitag.

Feuerverbot im Wallis: Der Kanton reagiert auf die steigende Waldbrandgefahr und erliess am 11. August vornehmlich im Oberwallis ein Feuerverbot. Es gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe. Dieses Verbot gilt für jene Gebiete, in denen eine grosse oder sehr grosse Waldbrandgefahr herrscht. Der Kanton Wallis beurteile die Gefahrenlage jeden Montag, erklärt Jean-Christophe Clivaz von der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft. Gewisse Gemeinden hätten auf ihrem Gebiet bereits Feuerverbote erlassen. Und es könnten noch mehr Verbote folgen: «Die Tendenz deutet effektiv darauf hin, dass die Gefahrenstufe in den nächsten Tagen und Wochen voraussichtlich steigen wird», so Jean-Christophe Clivaz.

Kein Feuerverbot in Graubünden: Im Rheintal oder im Puschlav gilt Gefahrenstufe 3, also «erhebliche Gefahr». Massnahmen spricht der Kanton noch keine aus. «Die Waldbrandgefahr ist für diesen Sommer immer noch sehr moderat, und spezielle, einschränkende Massnahmen drängen sich bis heute nicht auf», teilt Andrea Kaltenbrunner vom Amt für Wald und Naturgefahren mit. Für die aktuelle Gefahrenstufe würden die geltenden Verhaltensweisen genügen. Gemäss Kaltenbrunner zeige die Erfahrung, dass die Gefahr in den nächsten Tagen die Stufe «gross» nicht erreichen werde. «Es braucht noch kein Feuerverbot.»

Gefahrenstufen gemäss Bundesamt für Umwelt

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Gefahrenstufe 1: Geringe Gefahr

Kleine Feuer können nicht ganz ausgeschlossen werden. Es braucht dazu jedoch eine grosse Energie. Blitze verursachen nicht immer einen Waldbrand.
Ausbreitungsgeschwindigkeit: generell langsam.
Charakteristik: Boden- bzw. Lauffeuer, keine Baumkronen betroffen, die Humusschicht wird nicht verbrannt.
Bekämpfung: Waldbrand leicht zu löschen.

Gefahrenstufe 2: Mässige Gefahr

Spontane Feuer können lokal entstehen. Blitzschläge verursachen nur selten einen Flächenbrand.
Ausbreitungsgeschwindigkeit: langsam bis mittel.
Charakteristik: Boden- bzw. Lauffeuer, nur selten Baumkronen betroffen, die Humusschicht wird nicht oder nur wenig verbrannt.
Bekämpfung: Waldbrand normalerweise leicht zu löschen.

Gefahrenstufe 3: Erhebliche Gefahr

Brennende Streichhölzer und Funkenflug eines Grillfeuers können einen Brand entfachen. Auch Blitzschläge können Flächenbrände auslösen.
Ausbreitungsgeschwindigkeit: in offenem Gelände gross, im Wald mittel.
Charakteristik: Die Humusschicht wird teilweise verbrannt, einzelne Kronenbrände möglich.
Bekämpfung: Waldbrand nur mit modernen Geräten und Fachpersonal zu löschen.

Gefahrenstufe 4: Grosse Gefahr

Brennende Streichhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge entfachen sehr wahrscheinlich ein Feuer.
Ausbreitungsgeschwindigkeit: auch im Wald gross.
Charakteristik: heisse Bodenfeuer mit Übergreifen auf Kronen von Einzelbäumen, Flugfeuer möglich, die Humusschicht wird verbrannt.
Bekämpfung: Waldbrand schwierig und aufwendig zu löschen.

Gefahrenstufe 5: Sehr grosse Gefahr

Ausbruch von Bränden jederzeit möglich.
Ausbreitungsgeschwindigkeit: über lange Zeit sehr hoch.
Charakteristik: sehr heisse Feuer, grossflächige Kronenfeuer, Flugfeuer über grosse Distanzen.
Bekämpfung: Waldbrand kaum zu löschen.

Kein Feuerverbot im Tessin: Im gesamten Kantonsgebiet herrscht erhebliche Waldbrandgefahr, Gefahrenstufe 3. Die Bewertung der Waldbrandgefahr erfolge täglich, teilt Kantonsgeologe Andrea Pedrazzini auf Anfrage von SRF mit. Doch die aktuellen Bedingungen würden als nicht ausreichend erachtet, um ein absolutes Feuerverbot im Freien zu erlassen.

Grosse Waldbrände in der Schweiz

Verbots-Föderalismus: Massnahmen wie Feuerverbote werden von den jeweiligen Kantonen ausgesprochen. Die gesetzlichen Regelungen dafür sind von Kanton zu Kanton verschieden. So gilt im Kanton Glarus schon seit Februar 2025 ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldnähe und im Freien. Und dies bei einer aktuellen Gefahrenstufe eins, der tiefsten Stufe: Keine oder geringe Gefahr. «Anders als der Kanton Glarus kennt der Kanton Graubünden keine gesetzliche Grundlage für ein bedingtes Feuerverbot», so Andrea Kaltenbrunner vom Amt für Wald und Naturgefahren. Im Siedlungsgebiet seien zudem immer die Gemeinden zuständig. So kann beispielsweise der Kanton Graubünden Verbote nur für im Freien erlassen.

Dem Volk vertrauen: Die Bevölkerung sei sich der Gefahrenlage bewusst. Der Kanton Tessin vertraut darauf, dass die Menschen verantwortungsvoll handeln, unabhängig davon, ob Verbote gelten oder nicht. Das Wallis tut das Gleiche. «Nach den letzten Waldbränden in Bitsch, Visp oder Leuk ist die Bevölkerung sehr stark sensibilisiert», so Jean-Christophe Clivaz vom Kanton, und sie halte sich sehr gut an die Verhaltensregeln.

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Tagesschau, 9.8.2025, 19:30 Uhr;brus

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