Es sorgte vor knapp fünf Jahren für viel Empörung: das sexistische Plakat, das Schaffhauser Fussballfans beim Spiel des FC Schaffhausens gegen den FC Winterthur entrollten. Der Schriftzug «Winti Fraue figgä und verhaue» sei ein Aufruf zur Gewalt gegen Frauen und nicht zu tolerieren, kritisierten damals Clubverantwortliche und Politikerinnen unisono.
Die Aktion trug dreien der Schaffhauser Fans ein schweizweites Stadionverbot ein, das die Swiss Football League für zwei Jahre verhängte. Auch die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit.
«Komplett verwerflich, aber nicht strafbar»
Im Sommer 2021 hat das Winterthurer Bezirksgericht die sechs Fussballfans freigesprochen. Der Aufruf sei in dieser Form nicht ernst zu nehmen, meinte das Gericht. Der Richter sagte bei der Verhandlung: «Der Text ist moralisch zwar komplett verwerflich, aber nicht strafbar.»
Der Staatsanwalt liess dies nicht auf sich sitzen und zog den Fall vor die nächste Instanz. Deshalb mussten sich die sechs jungen Männer am Montag vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
«Blauäugige Toleranz» der Vorinstanz
Der Staatsanwalt sagte vor dem Obergericht, der Spruch auf dem Transparent sei keine übliche Provokation mehr, sondern eine Aufforderung zur Gewalt. Dem Bezirksgericht Winterthur warf er «blauäugige Toleranz» vor.
Der Verteidiger der Schaffhauser Fans stellte sich auf den Standpunkt, beim Plakat sei es nur darum gegangen, die Winterthurer Fankurve zu provozieren. Schliesslich sei es eine Reaktion auf ein Banner gewesen, das die Winterthurer im Hinspiel in Schaffhausen gezeigt hatten. Darauf stand, dass sogar das Winterthurer Frauenteam mehr Fans anziehen würde als der FC Schaffhausen.
Reine Provokation, nicht mehr
Zudem seien die beschuldigten Fans bereits genügend bestraft worden, mit dem Stadionverbot und dem Ausschluss aus der Fanorganisation. Die fünf anwesenden Fans – einer war vom Obergericht suspendiert worden – weigerten sich am Montag, erneut vor Gericht auszusagen.
Das Obergericht sprach schliesslich alle sechs Männer frei. Die Aktion sei als reine Provokation zu werten, die an die Winterthurer Fans gerichtet war, wie dies auch bei vergleichbaren Aufrufen, etwa an Demonstrationen gang und gäbe sei. Guter Geschmack sei das sicher nicht, sagt der Richter, aber niemand würde darin mehr als eine Provokation sehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.