- Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz muss wegen Steuerhinterziehung eine Busse von knapp einer Million Franken bezahlen.
- Das Bundesgericht hat Anfang Mai eine Beschwerde dagegen abgewiesen.
- Damit bestätigte es ein Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden.
- Die «SonntagsZeitung» berichtete zuerst über die Busse.
Ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichts vom 1. Mai 2026 liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Im April 2025 hatte das Obergericht Appenzell Ausserrhoden entschieden, dass Pierin Vincenz zwischen 2012 und 2015 3.4 Millionen Franken nicht richtig versteuert hatte und sprach eine Busse von 980'000 Franken wegen Steuerhinterziehung aus.
Gegen dieses Urteil legte Vincenz Beschwerde ein. Diese wies das Bundesgericht Anfang Mai ab. Die Gerichtskosten von 12'500 Franken muss Vincenz als Beschwerdeführer ebenfalls bezahlen.
Das Steuerverfahren der ausserrhodischen Behörden gegen Vincenz war bis vor Kurzem nicht bekannt. Diese schöpften Verdacht auf Steuerhinterziehung, weil gegen den Ex-Banker in Zürich ein Strafverfahren läuft. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft ihm und seinem langjährigen Geschäftspartner Beat Stocker ungetreue Geschäftsbesorgung, gewerbsmässigen Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung und unlauteren Wettbewerb vor.
Vincenz wird derweil der Prozess gemacht, weil er sich als Raiffeisen-Chef bei Firmenverkäufen bereichert haben soll. Das nächste Berufungsverfahren ist für August geplant.