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Wer zahlt für Wahlkämpfe? Kanton Schwyz stimmt über das Transparenz-Gesetz ab

Parteien sollen ihre Spendengelder offenlegen müssen. Doch sie lehnen das Gesetz ab – aus unterschiedlichen Gründen.

Mit dem Transparenz-Gesetz werden Parteien und politische Organisationen verpflichtet offenzulegen, wie ihre Wahl- und Abstimmungskampagnen finanziert werden. Das Gesetz ist ein Auftrag des Schwyzer Stimmvolkes. Dieses hat vor einem Jahr die Transparenz-Initiative der Juso ganz knapp angenommen.

In einem Jahr, in dem keine Wahl-Kampagne stattfindet, müssen Spenden nicht offengelegt werden.
Autor: Thomas Bühler SP-Kantonsrat

Die Parteien im Kantonsrat lehnen das Gesetz allerdings ab. Selbst die Linken haben die Nein-Parole beschlossen, obwohl die Initiative dazu aus den eigenen Reihen kam. Mit Transparenz habe dieses Gesetz nichts mehr zu tun, kritisieren sie. Es gebe zu viele Schlupflöcher. «So müssen Spenden nicht offengelegt werden in einem Jahr, in dem keine Wahl-Kampagne stattfindet», sagt SP-Kantonsrat Thomas Bühler.

Der Kanton Schwyz brauche kein Transparenz-Gesetz, sagt auf bürgerlicher Seite stellvertretend FDP-Kantonsrat Markus Kern: «Da sind bescheidene Beträge im Spiel. Im Kanton Schwyz entscheidet nicht das Geld Abstimmungen und Wahlen, sondern es entscheiden gute Argumente.» Das Gesetz sei nicht praktikabel – es bringe nur viel Aufwand und Bürokratie für die Parteien und den Staat, so Kern weiter.

Im Kanton Schwyz entscheidet nicht das Geld Abstimmungen und Wahlen, sondern es entscheiden gute Argumente.
Autor: Markus Kern FDP-Kantonsrat

Die Angaben der Parteien, Organisationen und Kandidaten sollen nach dem neuen Gesetz in einem öffentlichen Register einsehbar sein. Wer trotz Mahnung gegen die Pflicht der Offenlegung verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden können.

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