Zum Inhalt springen

Header

Video
Ständeratkommission zu «Nur ein Ja ist ein Ja»
Aus Tagesschau am Vorabend vom 27.01.2023.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 53 Sekunden.
Inhalt

Widerspruchslösung «Nur ein Ja ist ein Ja»: Ständeratkommission bleibt hart

  • Die zuständige Ständeratskommission ist weiterhin gegen die sogenannte Zustimmungslösung («nur ein Ja ist ein Ja») im Sexualstrafrecht.
  • Auch bei der Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern geht die Kommission weniger weit als der Nationalrat.
Video
Archiv: Rechtskommission des Nationalrats stimmt für «Ja heisst Ja»
Aus Tagesschau vom 21.10.2022.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 5 Sekunden.

Laut der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ist die Zustimmungslösung nicht mit den beweisrechtlichen Grundsätzen des Strafprozesses vereinbar, wie die Parlamentsdienste mitteilen.

Differenzen beim Strafmass

Box aufklappen Box zuklappen

Eine weitere gewichtige Differenz bleibt die Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern. Der Nationalrat schraubte das entsprechende Schutzalter von 12 auf 16 Jahre hoch. Die RK-S möchte wie der Bundesrat beim geltenden Recht bleiben. Bei der Frage der Strafrahmen beim Tatbestand der Vergewaltigung hält die Kommission ebenfalls an ihrem ursprünglichen Entwurf fest. So soll im Grundtatbestand die Möglichkeit der Geldstrafe und für die qualifizierte Vergewaltigung eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen werden. Der Nationalrat möchte im Grundtatbestand die Geldstrafe streichen und sieht für die qualifizierte Vergewaltigung eine Mindeststrafe von mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe vor.

Auch sei die Frage ungelöst, wie eine angemessene strafrechtliche Würdigung der Willensmängel bei dieser Lösung aussehen würde. Deshalb plädiert die Kommission für die Lösung «Nein heisst Nein». Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen «gegen den Willen» einer Person vornimmt.

SGK-S lehnt beide Renteninitiativen ab

Box aufklappen Box zuklappen

Nein zu einer 13. AHV-Rente, Nein zu einem Rentenalter von 66 und mehr:

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) lehnt wie der Bundesrat die beiden Renteninitiativen der Gewerkschaften und der Jungfreisinnigen ohne Gegenvorschlag ab. Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) eingereichte Volksinitiative «für ein besseres Leben im Alter (Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente)» verlangt, dass Rentnerinnen und Rentner künftig Anspruch hätten auf einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente. Die SGK-S argumentiert, dass eine 13. Altersrente «finanziell nicht tragbar» sei und die Probleme der AHV langfristig verschärfen würde.

Auch der Volksinitiative «für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» kann die SGK-S nicht viel abgewinnen: Mit ihr will die Jungpartei der FDP das Rentenalter schrittweise erhöhen, bis die 66 Jahre erreicht sind. Dies dürfte im Jahr 2032 der Fall sein. Anschliessend soll das Rentenalter pro Monat zusätzlicher Lebenserwartung um 0.8 Monate steigen. Nach dem knappen Volks-Ja zur Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre im vergangenen Herbst hält die Kommissionsmehrheit eine weitere Anpassung des Rentenalters zum jetzigen Zeitpunkt nicht für opportun.

SRF 4 News, 27.01.2023, 17 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel