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Widerstand in Zürich Sugus-Häuser: Gericht erklärt Kündigungen für ungültig

Das Mietgericht Zürich tritt nicht auf die Klage der Vermieterin ein. Damit gelten die Kündigungen als ungültig.

Neue Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den Sugus-Häusern beim Zürcher Hauptbahnhof: Das Mietgericht tritt nicht auf die Klage der Vermieterin ein. Diese richtete sich gegen die Mieterinnen und Mieter von 26 Wohnungen.

Das Gericht begründet seinen Entscheid in einer Mitteilung mit nicht erfüllten Prozessvoraussetzungen. Somit gilt der erste Entscheid vom Juni. Die Kündigungen sind also ungültig.

Kundgebung mit den Mietenden der «Sugus-Häuser».
Legende: Die Solidarität mit den Mieterinnen und Mietern in den Sugus-Häusern war gross im Dezember 2024. KEYSTONE / Michael Buholzer

Wie das Gericht in der Mitteilung schreibt, hat es die Vermieterin versäumt, in ihrer Klage die Gegenparteien sowie den Streitwert genau zu bezeichnen. Dies sei jedoch zwingend – auch bei Verfahren um Kündigungen, die gegen eine Vielzahl von Mieterinnen und Mietern ausgesprochen wurden.

Für die betroffenen Mietparteien tritt nun der Entscheid-Vorschlag der Schlichtungsbehörde in Kraft. Gemäss diesem waren die im November und Dezember 2024 ausgesprochenen Kündigungen ungültig. Der Entscheid des Mietgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Obergericht weitergezogen werden.

Wir gingen immer davon aus, dass diese Kündigungen nicht wirksam werden.
Autor: Walter Angst Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich

Walter Angst, Co-Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich, sagt zum Entscheid, man dürfe von Mieterinnen und Mietern nicht einfach eine höhere Miete verlangen und dann mit einer Kündigung «dreinfahren», wenn sie das nicht akzeptieren würden. Und er sagt weiter: «Wir gingen immer davon aus, dass diese Kündigungen nicht wirksam werden.»

Angst ist überzeugt, dass der Verband auch weiterhin – falls der Entscheid weitergezogen wird – nachweisen kann, dass die Kündigungen nicht zulässig sind. «Das kann im Schweizer Mietrecht nicht funktionieren.» Für die Betroffenen bedeute der Entscheid vorerst einmal Sicherheit.

Wenn die Eigentümerschaft diesen nicht weiterzieht, fängt laut Angst eine dreijährige Sperrfrist an. «In dieser Zeit darf nicht gekündigt werden.»

Mieterinnen freuen sich mit Vorbehalt

Karin Athanasiou wohnt seit 26 Jahren in einem der Sugus-Häuser. Sie ist erleichtert über den Entscheid des Mietgerichts. «Wir freuen uns sehr – aber immer noch mit Vorbehalt.» Schliesslich könne die Eigentümerin den Entscheid noch weiterziehen.

Luftaufnahme der Sugus-Häuser im Zürcher Kreis 5.
Legende: Vorerst können die Mieterinnen und Mieter in den bunten Sugus-Häusern im Zürcher Kreis fünf bleiben. KEYSTONE/Michael Buholzer

Die Situation für die Mieterinnen und Mieter sei schwierig. «Es gab viele Kündigungen wegen Banalitäten. Es gab Strafanzeigen, weil wir installierte Kameras abgeklebt haben, und die Wohnungen werden nicht unterhalten», sagt Karin Athanasiou. «Wir hoffen, dass das irgendwann aufhört.»

Die Eigentümerin liess eine Anfrage von SRF zum Entscheid des Mietgerichts unbeantwortet.

Kündigungen erfolgten bereits 2024

Die Mieterinnen und Mieter von 105 Wohnungen in drei der insgesamt neun Sugus-Häuser haben vor Weihnachten 2024 die Kündigung erhalten. Die Eigentümerin plane eine Totalsanierung, hiess es. Die Kündigungen erfolgten zuerst auf Ende März, wurden aber später bis Ende September aufgeschoben.

Darauf gab es grossen Widerstand. Die Mieterinnen und Mieter wollten die Kündigungen nicht hinnehmen und wehrten sich gerichtlich gegen den Entscheid.

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Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 20.1.2026, 12:03 Uhr ; 

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