Ein altes Haus in Othmarsingen bewegt die Gemüter. Ein Investor will es seit Jahren abreissen und Einfamilienhäuser bauen. Nun kommen ihm unerwartet Heimatschutz und kantonale Denkmalpflege dazwischen. Das Haus sei schützenswert, finden sie. Ganz anders sieht das der Investor. Es ist ein juristischer Streit entbrannt.
«Das Haus ist auf 1547 datiert, also 500 Jahre alt. Es ist vom Typ Hochstudhaus. Diese ehemaligen Aargauer Bauernhäuser gibt es heute kaum mehr», sagt Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes. Die Aargauer Sektion hat beim Kanton beantragt, dass die Liegenschaft am Blumenrain in Othmarsingen unter Denkmalschutz gestellt wird. Das wurde bewilligt.
Man kann nicht einfach alles in den Ballenberg verschieben.
Es gelte manchmal, Ortsbilder zu erhalten, findet Martin Killias. «Schöne alte Häuser werden oft durch banale 08.15-Blöcke ersetzt, das sieht man in vielen Gemeinden», moniert er. Das Haus sei durchaus schützenswert. Das Ziel sei, dass künftige Generationen eine Vorstellung hätten, wie das Dorf einmal ausgesehen haben mag. «Man kann nicht einfach alles ins Ballenberg-Museum verschieben», so Killias.
Hässliche Altliegenschaft?
Ganz anders sieht es Immobilienentwickler Felix Fischer. Ihm gehört das Haus seit zwölf Jahren, samt Land rundherum. Hier möchte er Einfamilienhäuser bauen. Die Lage ist ideal; Zürich etwa ist per Auto oder Zug in einer halben Stunde erreichbar.
Die Gemeinde habe ihm beim Kauf versichert, dass das Haus nicht unter Schutz stehe. Auch die kantonale Denkmalpflege habe bestätigt, dass keine Absichten vorhanden seien, das Haus zu schützen. Die Denkmalpflege habe das Haus dokumentiert, hält Fischer fest.
Die Liegenschaft sei in einem miserablen Zustand und ein Flickwerk. Ein Experte habe das Haus für ihn geschätzt, sagt Fischer: «Er sagte, er habe noch nie eine solch hässliche Altliegenschaft gesehen. Die Statik stimmt nicht, die Räume sind sehr niedrig, ein Zimmer ist 1 Meter 60 hoch, unglaublich.»
Für das Bauvorhaben musste die Zufahrtsstrasse verbreitert werden. Wegen Einsprachen von Anwohnenden dauerte das sehr lange. Nach der langen Wartezeit sei er unterdessen pensioniert, sagt Immobilienentwickler Felix Fischer. Er habe keine Millionen auf der hohen Kante, um «für ein paar Fantasten etwas Altes erhalten zu können.» Deshalb wehrt er sich vor Gericht gegen die Unterschutzstellung des Hauses.
Denkmalschutz sieht keine Kehrtwende
Die Kantonsarchäologie habe 2012 eine Bauuntersuchung durchgeführt, das sei Routine, teilt die zuständige Mediensprecherin Simon Strub auf Anfrage mit. «Die Kantonale Denkmalpflege hat zu keinem Zeitpunkt eine Kehrtwende gemacht.»
Die Denkmalpflege sei nicht selber aktiv geworden. Erst als der Heimatschutz wegen besorgter Bürgerinnen und Bürger den Schutz beantragt habe, habe man den Schutz geprüft.
Die Kantonale Kommission für Denkmalpflege und Archäologie sei zum Schluss gekommen, dass das Objekt in Othmarsingen die Kriterien für eine kantonale Unterschutzstellung erfülle. Deshalb sei diese eingeleitet worden.
Jahrelanger Streit?
Der Ball liegt nun bei der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege, die ein Gesuch erstellt. Danach entscheidet die Aargauer Regierung, ob das Haus denkmalgeschützt wird oder nicht.
Wird der Fall aber vor Verwaltungsgericht oder Bundesgericht weitergezogen, könnte es Jahre dauern, bis die Bruchbude zum Bijou wird, oder dem Erdboden gleichgemacht wird.