Nirgends in der Schweiz ist die Wohnungsnot akuter als in der Stadt Zürich. In der ganzen Stadt standen per 1. Juli 2025 gerade einmal 235 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerwohnungsziffer von 0.1 Prozent – das ist der tiefste Wert in der ganzen Schweiz.
Die Stadt Zürich hat aus diesem Grund schon 2019 für die Vermietung ihrer eigenen Wohnungen Regeln erlassen. Ein Beispiel: Die Liegenschaften müssen angemessen belegt sein. In einer Vier-Zimmer-Wohnung sollen etwa mindestens drei Personen leben.
Nun zieht die Stadt die Schraube weiter an. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren kontrolliert sie nun, ob diese Regeln auch von bestehenden Mieterinnen eingehalten werden. Bislang hat sie die Verordnungen nur bei neuen Mietverhältnissen angewandt.
Kontrolle von über 1000 Wohnungen
In einem ersten Schritt will die Stadt nun Verstösse gegen die Wohnsitzpflicht konsequent angehen. Und sie richtet ihren Fokus auf stark unterbelegte Wohnungen.
Derzeit gelten rund 1100 städtische Wohnungen als unterbelegt. Stark unterbelegt seien davon rund 150, sagt Kornel Ringli von Liegenschaften Stadt Zürich: «Das sind Wohnungen, bei denen die Mindestbelegung um zwei Personen unterschritten wird.»
Wenn also zum Beispiel jemand alleine eine Vier-Zimmer-Wohnung bewohnt, dann wird die betroffene Person schriftlich informiert und aufgefordert, Massnahmen in die Wege zu leiten. Einerseits kann die Belegung geändert oder andererseits eine neue Wohnung gesucht werden.
Gekündigt wird fehlbaren Mietern nur als letzte Konsequenz. Kornel Ringli sagt, dass ihnen vorher eine Ersatzwohnung angeboten werde. «Sie können dafür ein Tauschformular ausfüllen und ihre Wünsche angeben – zum Beispiel betreffend Wohnquartier und Mietzins.»
Die Überprüfung der Mieterinnen sei aufwändig und nehme Zeit in Anspruch, sagt Kornel Ringli weiter. Deshalb würden erst in einem zweiten Schritt dann die restlichen knapp 1000 Wohnungen überprüft, die nur mit einer Person unterbelegt sind. Die Kontrolle des Einkommens folgt ab 2028.
Gerichtsprozess verzögerte Umsetzung
Aus dem Nichts kommen die strengen Mieterkontrollen nicht. Angekündigt wurden sie bereits 2019, allerdings galt in den letzten fünf Jahren eine Übergangsfrist, in der Mieterinnen selbst Massnahmen einleiten konnten – also zum Beispiel eine neue Wohnung zu suchen.
Zudem wurde die Einführung auch durch einen Gerichtsprozess verzögert. Die Mieterin eines städtischen Sechs-Zimmer-Hauses wehrte sich gegen die städtische Verordnung bis vor Bundesgericht. Recht erhalten hat im letzten Jahr die Stadt. Und nun zieht diese die Schraube an.