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Zürcher Herzklinik-Skandal Entlassen und geächtet – der undankbare Job des Whistleblowers

Whistleblower nehmen grosse Risiken auf sich, wenn sie Missstände aufdecken. Sind sie in der Schweiz genügend geschützt?

Das ist passiert: Der ehemalige Chirurg André Plass hatte die Missstände an der Klinik für Herzchirurgie am Universitätsspital Zürich (USZ) Ende 2019 zuerst intern angeprangert, später wurde die Affäre öffentlich. Im Zuge dieses Skandals geriet auch Plass in die Schusslinie und wurde entlassen. Nun bestätigte eine Administrativuntersuchung vergangene Woche schwerwiegende Mängel und wies eine Übermortalität von rund 70 unerwarteten Todesfällen nach. Die Chefin des USZ, Monika Jänicke, bedankte sich daraufhin in einem Interview bei Plass. Ihm gebühre Respekt, sagte sie zur «Sonntagszeitung».

Das sind die Risiken: Zwar werden Whistleblower in der Öffentlichkeit manchmal als Helden gefeiert, privat nehmen sie jedoch grosse Risiken auf sich. Fälle aus der Vergangenheit zeigen: Mehrere haben nach der Veröffentlichung brisanter Informationen ihre Arbeitsstelle verloren, wurden zum Teil gesellschaftlich geächtet und sogar strafrechtlich verfolgt. Das bestätigt auch Urs Thalmann der Transparency International Schweiz. «Leider verlieren Whistleblower immer noch häufig ihren Job und beobachten hinsichtlich des von ihnen gemeldeten Missstandes keine Verbesserung.» Ausserdem sei es für Whistleblower danach oft schwierig, in der gleichen Branche wieder Fuss zu fassen – so aktuell auch bei André Plass.

Bekannte Schweizer Whistleblower

Das ist die Situation in der Schweiz: Es gibt keine explizite Regelung für den Umgang mit Whistleblowing in der Privatwirtschaft. Arbeitnehmende unterliegen zugunsten der Arbeitgeberin einer Treue- und Geheimhaltungspflicht. Sie können davon entbunden werden, wenn ein sogenanntes «überwiegendes Interesse» an einer Offenlegung besteht. In welche Richtung diese Interessenabwägung ausfällt, ist schwer vorherzusehen und wird von Gerichten entschieden. Anders ist es für Angestellte des Bundes. Sie sind gesetzlich davor geschützt, berufliche Nachteile zu erfahren, wenn sie «in guten Treuen» Hinweise melden.

Namensschild mit der Aufschrift Whistleblower auf Akten.
Legende: Es gibt auch Lichtblicke: Laut einer Studie von 2025 verfügen in der Schweiz unterdessen drei Viertel der Unternehmen über Melde- oder Beschwerdestellen. imago images

An wen kann ich mich als Whistleblower wenden?

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Wer Hinweise auf Missstände oder Straftaten hat, sollte den Austausch mit vertrauenswürdigen Personen und eine Rechtsberatung aufsuchen, wie Transparency International Schweiz empfiehlt. Eine Beratung mit Anwältinnen und Anwälten könne sehr hilfreich sein, um die eigene Situation einzuschätzen, die Risiken abzuwägen und den besten Weg des Vorgehens zu wählen.

Danach gibt es grundsätzlich ein stufenweises Vorgehen. Zuerst sollte eine Meldung innerhalb des Betriebs erfolgen – im besten Fall bei einer vorhandenen Meldestelle. Der Arbeitgeber sollte die Möglichkeit erhalten, die Angelegenheit intern zu lösen. Reagiert der Arbeitgeber nicht in angemessener Frist, darf die zuständige Behörde informiert beziehungsweise im Fall eines Delikts eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden gemacht werden. Auch der Gang an die Medien ist ein Weg, wenn die Aufdeckung im öffentlichen Interesse liegt. «Aber alle diese Wege können Risiken für die hinweisgebende Person beinhalten, weshalb es wichtig ist, diese Risiken richtig einzuschätzen», sagt Urs Thalmann.

Auswahl der Meldestellen in der Schweiz:

Das ist die Kritik: Laut Transparency International fehlt in der Schweiz ein gesetzlicher Schutzrahmen für Whistleblower – trotz vorgeschriebener EU-Richtlinien und entsprechender Vorstösse im Parlament. «Das macht die Situation in der Schweiz unglücklich, vor allem auch im Vergleich zum übrigen Europa», sagt Thalmann. Auch die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) kritisiert die Schweiz immer wieder. In einem Bericht von 2025 heisst es, alle seit 2018 unternommenen Versuche seien gescheitert. Für Transparency International Schweiz muss der Wandel zudem nicht nur im Gesetz und in der Politik, sondern auch in der Gesellschaft stattfinden. «Wir müssen stärker verinnerlichen, wo der Unterschied zwischen böswilligem Verpetzen und lösungsorientiertem, gutgläubigem Hinweisgeben liegt.»

Das sagt die Politik: Eine Vorlage zum Schutz von Whistleblowern scheiterte 2024 im Parlament. «Das Gesetz ist gescheitert an links und an rechts, weil keine griffige Definition gefunden wurde, welche Informationen aufgedeckt werden dürfen», erklärt SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann. Sibel Arslan (Grüne/BS) stimmt zu, dass Whistleblowing schwierig zu definieren ist. Dies sei aber kein Argument, auf eine Regulierung zu verzichten. Sie plant deshalb Vorstösse: «Wir sind der Meinung, dass eine gute, unkomplizierte und für uns auch haltbare Vorlage auf Bundesebene nötig ist», so Arslan.

Tagesschau, 10.5.2026, 19:30 Uhr

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