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Zugvögel als Gefahr Bund warnt vor Vogelgrippe

  • In den Augen des Bundes ist die Gefahr einer Vogelgrippe in der Schweiz gross.
  • Deshalb empfehlen die Behörden konkrete Massnahmen zum Schutz der Tierbestände.
  • Auslöser für die Hochstufung sind bestätigte Fälle von hochansteckender Vogelgrippe in kommerziellen Trutenmastbetrieben in Polen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bekannt gab.
  • Aus Ungarn, der Slowakei, Rumänien und Tschechien liegen ebenfalls bestätigte Fälle bei Puten, Legehennen, Enten, Gänsen und Perlhühnern aus Mastbetrieben oder Hobbyhaltungen vor.

Video
Aus dem Archiv: Geflügelfarm in Polen von Vogelgrippe betroffen
Aus News-Clip vom 03.01.2020.
abspielen. Laufzeit 23 Sekunden.

Bei der neusten hochpathogenen Geflügelpest handelt es sich um den Subtyp H5N8. Das BLV geht von einem neu assortierten Virus mit mutmasslichem Ursprung in Russland aus. Auch bei einem Wildvogel in Deutschland wurde das hochansteckende Virus diagnostiziert.

Ob von den Wildvögeln eine Gefahr für das hiesige Nutzgeflügel ausgeht, hängt vom Zugverhalten der Wildvögel ab. Sollte in den nächsten Tagen eine Kältewelle auftreten, könnten die aufgrund der milden Witterung stationär gebliebenen Vögel doch noch südwärts ziehen und auf den Mittellandseen der Schweiz ankommen.

Verbreitet werden könnte das Virus auch wegen der intensiven europäischen Handelsbeziehungen im Geflügelsektor. Die betroffenen Staaten haben unterdessen die erforderlichen Massnahmen getroffen. Dabei wird namentlich der Handel mit Tieren aus betroffenen Gebieten unterbunden.

Hygienemassnahmen verbessern

Das BLV schreibt, wegen der Zugvögel im Überwinterungsgebiet in der Schweiz müsse derzeit von einem erhöhten Risiko ausgegangen werden, dass das Virus eingeschleppt werde. Die Geflügelhalter werden aufgefordert, die Hygiene- und Biosicherheitsmassnahmen in ihren Betrieben zu überprüfen und nötigenfalls zu verbessern.

Die Früherkennung ist laut BLV zentral. Es bittet die Bevölkerung, wachsam zu sein und tote, beziehungsweise kranke wild lebende Wasservögel einem Wildhüter oder dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Untersuchung von toten und kranken Wildwasservögeln sei nötig, damit ein aktuelles Seuchengeschehen möglichst früh erkannt werden könne.

Letzter Fall stammt aus Jahr 2017

Seit Mitte Dezember 2019 wurden gemäss einer Aufstellung des BLV insgesamt sechs tote Wildwasservögel, meist Höckerschwäne, aus dem Genfer-, Bieler- und Wohlensee untersucht. In allen Fällen war der Befund negativ, die Tiere waren also nicht an Vogelgrippe erkrankt beziehungsweise gestorben.

Der letzte bestätigte Fall von Vogelgrippe stammt von Ende Dezember 2017 aus Erlach BE am Bielersee.

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