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Helmpflicht für alle Elektrovelos
Aus Rendez-vous vom 12.08.2020. Bild: Keystone
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Zunahme schwerer Unfälle Bundesrat will E-Bikern Helme und Licht vorschreiben

Velos mit Elektromotor sind beliebt – aber auch die schweren Unfälle nehmen zu. Jetzt reagiert die Landesregierung.

«Helm auf!»: Das gilt schon heute für die Fahrerinnen und Fahrer von schnellen E-Bikes, also von Velos mit Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde. Wer hingegen ein langsames E-Bike fährt, muss keinen Helm tragen. Entsprechend sei nur etwa die Hälfte der Nutzer mit Helm auf langsamen E-Bikes unterwegs, schreibt der Bundesrat.

Das soll sich ändern: Denn 2018 verunfallten 236 Personen schwer auf einem langsamen E-Bike, so der Bundesrat. Davon wären 34 Unfälle glimpflicher ausgegangen, wenn die Verunfallten etwa einen Helm getragen hätten. Also will der Bundesrat das Helm-Obligatorium auch auf langsamen E-Bikes.

E-Velo-Fahrer
Legende: Über 130'000 E-Bikes wurden letztes Jahr verkauft. Mit der Zunahme steigt aber auch die Anzahl schwerer Unfälle. Keystone

Und nicht nur das: Neu sollen E-Bike-Fahrer auch tagsüber mit Licht fahren. Zudem sollen sie sich zwingend an die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten halten müssen, etwa in einer 30er-Zone. Dafür gibt es heute noch keine explizite Pflicht. Betroffen von diesen neuen Vorschriften sind potenziell Hunderttausende E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer in der Schweiz.

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Aus dem Archiv: Gefährliche E-Bikes? Die Zahlen und Fakten
Aus Kassensturz vom 09.04.2019.
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Einen Blick in die Zukunft des Verkehrs wagt der Bundesrat mit neuen Regeln für automatisiertes Fahren. Denn er rechnet damit, dass in absehbarer Zeit Autos zugelassen werden, die zumindest teilweise vollkommen allein fahren: Die Lenkenden müssten dann nicht mehr permanent das Fahrgeschehen überwachen.

Das erfordert Gesetzesanpassungen, denn bis heute müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihr Fahrzeug stets selber kontrollieren, egal was ihr Auto kann.

Neue Regeln für eine neue Mobilität

Erlaubt werden könnten damit etwa automatische Abstandsmessgeräte auf der Autobahn, so der Direktor des Bundesamts für Strassen, Jürg Röthlisberger: «Autofahrerinnen und -fahrer können dann den Abstandsradar nicht nur einschalten, weil das Fahrzeug es kann, sondern auch, weil das Recht es erlaubt.»

Generell laufen die technischen Entwicklungen auf dem Gebiet schnell – so schnell, dass der Bundesrat die Regeln so rasch wie möglich anpassen will. Er möchte sich daher gewisse rechtliche Kompetenzen in diesem Bereich geben, um so rasch wie möglich reagieren zu können. Zu all den Änderungen können sich nun Parteien und Verbände äussern.

Rendez-vous vom 12.08.2020, 12:30

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