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Genug Unterschriften Die Mitte reicht zwei Initiativen gegen die Heiratsstrafe ein

  • Verheiratete Paare sollen laut der Mitte-Partei bei den Steuern und bei der AHV-Rente gegenüber Unverheirateten nicht länger diskriminiert werden.
  • Die Partei hat dazu zwei Volksinitiativen eingereicht.
  • Die umstrittene Individualbesteuerung steht derweil zuoberst auf der politischen Agenda.

Die beiden Volksinitiativen mit den Titeln «Ja zu fairen Steuern» und «Ja zu fairen AHV-Renten» zielen auf eine Korrektur der kritisierten Ungerechtigkeit ab. Sie wurden in Bern mit 102'355 beziehungsweise 105'931 beglaubigten Unterschriften eingereicht, wie die Mitte-Partei schreibt.

Bei der Bundessteuer müssen verheiratete und eingetragene Paare im Vergleich zu Konkubinatspaaren mehr zahlen. Von dieser sogenannten Heiratsstrafe betroffen waren nach Angaben des Bundes von 2019 rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare und 250'000 Rentner-Ehepaare.

Die Mitte Partei steht vor dem Bundeshaus mit einem Plakat und Kartonkisten.
Legende: Die Mitte-Partei reicht heute zwei Initiativen ein, um gegen die sogenannte Heiratsstrafe vorzugehen. (27.03.2024) Keystone/ Anthony Anex

Das Bundesgericht hatte bereits 1984 festgestellt, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig sei. Die Abschaffung der «Heiratsstrafe» ist denn auch seit Jahren Thema in der Politik.

Die eine Mitte-Initiative verlangt nun, dass für Verheiratete bei der Bundessteuer neben der gemeinsamen eine alternative Steuerrechnung vorgelegt wird, anhand des Tarifs und der Abzüge für Unverheiratete. Den tieferen Betrag müsste das Paar bezahlen. Am Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung will die Mitte festhalten.

«Heiratsstrafe» soll auch bei AHV weg

Weg soll die «Heiratsstrafe» auch bei der AHV: Verheiratete erhalten heute nicht pro Kopf eine AHV-Rente, sondern zusammen höchstens das Anderthalbfache der Maximalrente. Für Paare ohne Trauschein hingegen gibt es zwei Renten. Die Mitte will mit der zweiten Initiative, dass eine Kürzung der Renten bei Verheirateten nicht mehr zulässig ist.

Zuoberst auf der Agenda von Bundesrat und Parlament steht derweil aber die umstrittene Individualbesteuerung. Gemäss der vom Bundesrat im Februar verabschiedeten Vorlage sollen Einkünfte und Vermögenswerte von verheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie es heute bereits bei Unverheirateten erfolgt.

Die Individualbesteuerung ist auf allen Staatsebenen vorgesehen. Bei der direkten Bundessteuer geht der Bundesrat, bezogen auf 2024, von geschätzt rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund 800 Millionen Franken, die Kantone rund 200 Millionen Franken.

Individualbesteuerung trifft nicht auf viel Anklang

Zu entscheiden hat als nächstes das Parlament. Bei der Mehrheit der Parteien fiel die Individualbesteuerung aber durch. Der radikale Umbau des Systems schaffe neue Ungerechtigkeiten, so der Tenor in der Vernehmlassung.

Einzig FDP, GLP und Wirtschaftsverbände stellten sich hinter die Vorlage. Erhofft wird, dass mit der Individualbesteuerung mehr Verheiratete eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ihr Arbeitspensum erhöhen.

Video
Aus dem Archiv: Eckwerte zur Individualbesteuerung
Aus Tagesschau vom 30.08.2023.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 13 Sekunden.

SRF 4 News, 27.03.2024, 11 Uhr ;

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