In einem Live-Q & A haben SRF-Wirtschaftsredakteur Matthias Heim sowie Simon Sommer und Katharina Probst-Meyer Ihre Fragen zu der aktuellen Flugsituation und zu Ferien beantwortet. Die fünf wichtigsten Erkenntnisse:
Wer haftet bei der Flugannullierung?
«Im Falle eines gebuchten Fluges aus der Schweiz kommt in jedem Fall die Fluggastrechte-Verordnung zur Anwendung. Wenn ein Flug annulliert wird, so muss Ihnen die Airline eine Wahl anbieten. Entweder können Sie eine von der Airline angebotene Ersatzbeförderung annehmen oder Sie können vom Flug zurücktreten, also nicht mehr fliegen, und Sie erhalten die vollständigen Ticketkosten zurück», erklärt Katharina Probst-Meyer. Sie ist Leiterin der Fachstelle Passagierrechte beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).
Weiter schreibt sie, dass diese Rechte nach der Fluggastrechte-Verordnung nicht für Flüge von Drittstaaten in die Schweiz oder nach Europa gelten, wenn es sich um Flüge handelt, die von Drittstaatenairlines – also nicht von Schweizer oder EU‑Fluggesellschaften – durchgeführt werden.
Schützt eine Reiseversicherung gegen Flugannullierung?
Wenn ein Flug storniert wird, ist eine Reiseversicherung «nicht zwingend zielführend», sagt Simon Sommer. Er ist Mitgründer des Fluggastrechte-Portals cancelled.ch. Der Grund dafür sei, dass bei einer Annullierung in der Regel Ansprüche direkt bei Dritten – sprich insbesondere gegenüber der Fluggesellschaft – geltend gemacht werden können.
«Hinzu kommt, dass bei einer möglichen Zuspitzung der Weltlage und daraus resultierenden Flugproblemen – etwa im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen – Versicherungen häufig nichts übernehmen, da solche Ereignisse in der Regel als Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen definiert sind», so Sommer weiter.
Führen höhere Kerosinpreise zu höheren Lebensmittelpreisen?
«Grundsätzlich werden sich höhere Treibstoffpreise mittel- und langfristig überall dort bemerkbar machen, wo Waren mit fossiler Energie transportiert werden», schreibt SRF-Wirtschaftsredakteur Matthias Heim. Es sei also denkbar, dass die Preise für exotische Früchte aus Übersee, etwa Ananas, teurer werden könnten. Jedoch dürfte sich dieser Anstieg, heruntergerechnet auf einzelne Produkte, vergleichsweise klein sein.
Wie kurzfristig dürfen Flüge gestrichen werden?
«Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das den Airlines verbietet, Flüge kurzfristig zu annullieren», so Katharina Probst-Meyer. Sollte dein alternatives Flugangebot ausbleiben, solle man entweder nochmals mit der Fluggesellschaft Kontakt aufnehmen oder sich direkt beim Bazl melden: «Das Bazl ist die Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte und wird diesen Fall prüfen».
Bei kurzfristigen Annullierungen – sprich weniger als 14 Tage vor Abflug – habe man zudem eine Ausgleichsleistung zugute.
Kann der Flugpreis nachträglich erhöht werden?
«Aus unserer Sicht ist ein solcher nachträglicher Aufpreis in der Regel nicht zulässig», findet Simon Sommer. Grund dafür sei, dass der Flugpreis ein wesentlicher Bestandteil des Beförderungsvertrages sei. «Mit der Buchung und Bezahlung wird dieser Preis grundsätzlich verbindlich festgelegt.» Hier seien nachträgliche Anpassungen normalerweise nicht vorgesehen.