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Was darf man und was nicht? Solothurner Gemeinden wegen 5G-Antennen-Ausbau verunsichert
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 14.02.2020. Bild: Keystone
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Streit um 5G-Antennen Solothurner Gemeinden suchen Hilfe beim Amt für Umwelt

Viele Solothurner Gemeinden sind verunsichert im Zusammenhang mit der neuen 5G-Technologie für den Mobilfunk. Vor allem, wenn es um die Befugnisse der Gemeinden im Zusammenhang mit Baubewilligungen für neue Antennen geht, fühlen sich viele Gemeinden überfordert. Dazu fühlen sich einige Gemeinden etwas machtlos gegenüber Telecomfirmen wie der Swisscom, die ihre bestehenden Antennen häufig ohne Baugesuch auf 5G aufrüsten.

Bereits jede 10. Solothurner Gemeinde hat sich daher mit Fragen rund um 5G hilfesuchend an den Kanton gewandt. Dort gibt Martin Stocker Auskunft, er ist beim Amt für Umwelt zuständig für Elektrosmog.

SRF: Welche Kompetenzen hat eine Gemeinde eigentlich, wenn es um die 5G-Technologie geht?

Martin Stocker: Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist Sache des Bundes. Der Bund definiert die Grenzwerte, und zwar abschliessend. Kantone und Gemeinden haben keinen Kompetenzen, in diesem Bereich durchzugreifen.

Standorte von 5G-Antennen in der Schweiz

Was bedeutet dies, wenn einzelne Gemeinden ein 5G-Moratorium erlassen möchten?

Gemäss Aussage des Bundesamtes für Umwelt und des Bundesamtes für Kommunikation sind diese Moratorien rechtswidrig, denn sie widersprechen der Kompetenzregelung. Die Kompetenz liegt ausschliesslich beim Bund.

Die Mobilfunkanbieter brauchen aber Baubewilligungen. Und für Baubewilligungen sind doch nach wie vor die Gemeinden zuständig – oder etwa nicht?

Man kann gewisse bestehende Antennen auch ohne Baubewilligung 5G-tauglich aufrüsten. Wenn ein Baugesuch den gesetzlichen Vorgaben entspricht, hat ein Gesuchsteller auch den Anspruch darauf, dass er ein Baugesuch erhält. Wenn jemand keine Bewilligung erhält, obwohl er die gesetzlichen Bestimmungen einhält, muss er den Rechtsweg beschreiten. Ohne Baubewilligung bauen geht in solchen Fällen nicht.

Die Fragen stellte Ralph Heiniger

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