- Das Bundesgericht in Lausanne hat die Beschwerde von Basler Eltern abgewiesen, die ihren Sohn nicht in die Schule schicken wollten.
- Ein entsprechendes Gesuch hatte ursprünglich das Basler Erziehungsdepartement abgewiesen.
- Die Eltern hatten argumentiert, ihr hochbegabtes Kind, welches bereits eine Klasse übersprungen hatte, werde in der öffentlichen Schule gemobbt.
- Das Bundesgericht urteilte nun, dass auch sehr restriktive kantonale Regelungen oder ein Verbot von häuslichem Privatunterricht mit dem Schutz des Privat- und Familienlebens vereinbar sind.
Der Kanton Basel-Stadt stellt hohe Anforderungen, damit sogenanntes Homeschooling gestattet wird. Für eine Bewilligung müssen zum Beispiel nachweisbare Gründe vorliegen, dass ein Unterrichtsbesuch nicht möglich ist. Zudem muss die Person, welche privat unterrichtet, spätestens im zweiten Jahr ein anerkanntes Lehrerdiplom vorweisen können.
Kein grundsätzlicher Anspruch auf Homeschooling
Die Mutter als Beschwerdeführerin hatte argumentiert, diese Regelung stelle faktisch ein Verbot von Homeschooling dar. Auf dies ging das Bundesgericht nicht ein, es gebe keinen grundsätzlichen Anspruch auf privaten Einzelunterricht.
Der Grundschulunterricht soll laut dem Urteil des Bundesgerichts nicht nur schulisches Wissen vermitteln, sondern auch die Fähigkeit von Schülern zum Zusammenleben in der Gesellschaft fördern. Durch Homeschooling könne die Integration der Kinder geschmälert werden. Dies sei höher zu gewichten als das Erziehungsrecht der Eltern.