Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter zeigt sich an der Medienkonferenz noch einmal betroffen vom Bergsturz, der Blatten veschüttet hat: «Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Soforthilfe. Deshalb schaffen wir nun so rasch wie möglich eine.»
Mit dem Betrag sollen Massnahmen bezahlt werden, die nicht durch Versicherungen und Subventionen abgedeckt sind und rasch umgesetzt werden müssen. Das Geld kann auch zur Unterstützung von betroffenen Dorfbewohnerinnen und -bewohnern in besonders schwierigen Situationen eingesetzt werden.
Über die genaue Verwendung des Sofortbeitrages soll die Gemeinde entscheiden und dem Bund Rechenschaft ablegen.
Wir wollen den Menschen im Lötschental eine Zukunft geben.
Auch Bundesrat Albert Rösti ist erschüttert darüber, dass ein ganzes Dorf verschüttet wurde. Wie viel das ganze Unglück kosten wird, könne man noch nicht sagen, denn man befinde sich noch in der Aufarbeitung. Rösti sagt: «Wir wollen den Menschen im Lötschental eine Zukunft geben.» Wie genau das Geld eingesetzt werde, entscheide die Gemeinde Blatten selbst, die notabene nicht einmal mehr ein Gemeindehaus habe.
Parlamentsentscheid zu Soforthilfe bereits nächste Woche
Das Parlament wird schon in der kommenden Woche über die Soforthilfe für das zerstörte Walliser Dorf Blatten entscheiden können. Die vom Bundesrat beantragten 5 Millionen Franken sind dabei laut Umweltminister Albert Rösti nur ein erster Schritt. Der Ständerat werde voraussichtlich am Dienstag über das Geschäft entscheiden, der Nationalrat am Donnerstag, so Rösti an der Medienkonferenz in Bern.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, ihm in Absprache mit dem Kanton Wallis bis Ende 2025 einen Gesamtüberblick vorzulegen. Darin sollen die bisher von Bund, Kantonen und Dritten geleisteten Hilfen, die weiter vorgesehenen Massnahmen für Wiederinstandstellung und den Ersatz von Schutzinfrastrukturen sowie deren Kosten und Finanzierung aufgelistet werden.
Diese Gesamtschau bildet die Grundlage für weitere Unterstützungsleistungen. Der Solidaritätsbeitrag erfolgt komplementär zu bestehenden Instrumenten im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung, der Arbeitslosentaggelder sowie der Landwirtschafts-, Tourismus- und Regionalpolitik. Die zuständigen Stellen des Bundes stehen diesbezüglich mit dem Kanton Wallis in Kontakt.
Auch hat der Bundesrat das Uvek angewiesen, die Gemeinde Blatten auch bei den Überlegungen und Planungsarbeiten zu unterstützen. Wichtig seien dafür die Bedürfnisse der Bevölkerung und die Absichten der Gemeinde und des Kantons.
Die Frage des Wiederaufbaus
Bundesrat Albert Rösti ist grundsätzlich dafür, dass das Dorf Blatten wiederaufgebaut wird. Wo genau das neue Dorf entstehen soll, darauf wollte er sich am Freitag allerdings nicht festlegen. Die Sicherheit gehe vor; in einer Gefahrenzone werde das Dorf sicher nicht wiederaufgebaut, so Rösti.
Was die Finanzierung betrifft: Man gehe davon aus, dass die meisten Gebäude eine Gebäudeversicherung haben, obwohl dies im Kanton Wallis nicht Vorschrift ist.