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24-Stunden-Betreuerinnen Darum gelten für Hausangestellte weiterhin keine Arbeitszeitregeln

Trotz prekärer Arbeit: Der Bundesrat will Betreuerinnen nicht besser schützen. Das schreibt er in seinem neuen Bericht.

Kaum Freizeit, kein Mutterschutz, keine fixen Ruhezeiten – für Betreuerinnen in Privathaushalten gilt lediglich ein Mindestlohn von Fr. 20.35 pro Stunde. Wie viel sie arbeiten dürfen, ist dagegen nicht geregelt. Sie vereinbaren das direkt mit ihren Arbeitgebern.

Das führt oft zu sehr hohen Arbeitszeiten. Kürzlich ist Alexander Ott von der Berner Fremdenpolizei wieder einer Frau in einer misslichen Situation begegnet: «Sie hat eine demente Person betreut, hat im selben Haushalt gewohnt und war ständig verfügbar.» Sie arbeitete 16 bis 18 Stunden pro Tag – ganz legal.

Das «besondere Vertrauensverhältnis»

Die Südamerikanerin hat zuerst in Osteuropa gearbeitet und ist dann von einer Agentur in die Schweiz vermittelt worden. Anders als für Arbeitsmigrantinnen, die bei einer Verleihfirma angestellt sind und an die Haushalte verliehen werden, gilt für Betreuerinnen, die direkt von einem Haushalt angestellt sind, das Arbeitsgesetz nicht.

Das soll so bleiben, findet der Bundesrat: Es gebe einen Unterschied zwischen Verleihfirmen, die jemanden für «geschäftliche Zwecke» bei einem Privaten beschäftigen und Privaten, die jemanden für «private Bedürfnisse» beschäftigen. Denn zwischen Privaten und ihren Betreuerinnen gebe es ein «besonderes Vertrauensverhältnis».

Betreuerin hilft älterer Frau, eine Tasche oder ein Kleidungsstück aus dem Schrank zu heben.
Legende: Früher haben vor allem Familienangehörige die älteren Menschen betreut. Heute sind es Arbeitsmigrantinnen. Trotzdem gilt für sie das Arbeitsgesetz nicht. KEYSTONE/Christian Beutler

«Diese Unterscheidung gibt es sonst nie», sagt Gabriela Medici, Zentralsekretärin des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds. Denn für die Betreuerin bleibe die Arbeit dieselbe, unabhängig davon, wer sie beschäftige. Darum brauche auch sie denselben Schutz. Sie hat sich in ihrer Dissertation mit der rechtlichen Situation von Migrantinnen als Pflegehilfen befasst.

Privates ist Privatsache

Gerade im Privathaushalt sei die Abhängigkeit gross, da brauche es klare Regeln, sagt Medici: «Es ist eine veraltete Sichtweise, dass sich der Staat nicht ins Private einmischen soll.» Das Arbeitsgesetz ist in den 1960er-Jahren geschrieben worden, damals wurden Privathaushalte und die Landwirtschaft vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Wohl auch, weil damals vor allem Familienmitglieder die älteren Angehörigen betreuten.

Heute sind es vorwiegend Migrantinnen und mit dem demografischen Wandel steigt der Bedarf. Es gibt immer mehr solche Arbeitsverhältnisse. Für Medici ist darum klar: «Die Arbeit in Privathaushalten ist keine Privatsache.» Sinn und Zweck des Arbeitsgesetzes sei es, die Arbeitnehmenden vor Ausbeutung zu schützen. Ganz besonders da, wo die Arbeitnehmenden ihren Arbeitgebern ausgeliefert sind.

Regeln verteuern die Betreuung

Der Bundesrat argumentiert, dass es schwierig sei, in Privathaushalten zu kontrollieren: Die Kontrolleure könnten so jeweils nur die Situation einer Angestellten überprüfen, das sei nicht effizient. Zudem sei unklar, ob die zusätzlichen Kontrollen eine präventive Wirkung auf andere Haushalte hätten.

Kontrollen im Privaten – die Sicht eines Kontrolleurs

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Der Bericht des Bundesrats zeigt, es wird kontrolliert: Im Rahmen des Arbeitsgesetzes bei Betreuerinnen, die für externe Firmen arbeiten. Zudem gibt es Lohn- und Schwarzarbeitskontrollen. Wieso sollte eine Kontrolle der Arbeitszeiten nicht auch möglich sein?

Markus Moser ist mitverantwortlich für die Arbeitsmarktkontrollen im Kanton Zug. Er geht nicht davon aus, dass sich in der Praxis viel ändern würde, wenn alle Hausangestellten dem Arbeitsgesetz unterstellt würden. Die Löhne müssten bereits heute bei allen überprüft werden.

Die Probleme lägen woanders, sagt Moser: «Wir wissen gar nicht, in welchen Haushalten solche Personen arbeiten.» Sie könnten nicht an jeder Haustür klingeln und kontrollieren, das sei schlicht nicht möglich. Das meine der Bundesrat wohl mit «ineffizient». Auch der Bundesrat beschreibt dieses Problem, kommt aber zum Schluss, dass eine Meldepflicht wenig hilfreich wäre.

Kontrolliert werde im Kanton Zug nur auf Verdacht, wenn ein Haushalt gemeldet werde, dann verlange er eine Stellungnahme des Haushalts. Das seien aber weniger als fünf pro Jahr. Wie viel kontrolliert werde, sei vor allem eine politische Frage: «Die Politik und die Gesellschaft haben die Haltung, dass man bei Kontrollen im Privatbereich sehr zurückhaltend sein solle.»

Das sei nicht nur im Kanton Zug, sondern in der ganzen Schweiz so. Das stimmt nur zum Teil: Zahlen des Bundes zeigen, dass im Kanton Zug und im Kanton Freiburg letztes Jahr in keinem Haushalt die Löhne von Hausangestellten kontrolliert wurden. In Genf waren es immerhin 347, im Kanton Tessin 1048. In den Grenzkantonen gibt es aber auch mehr Arbeitsverhältnisse, die im Rahmen der flankierenden Massnahmen gemeldet werden müssen.

Zusätzliche Regeln würden die Betreuung verteuern. Dadurch könnten sich viele ältere Menschen die Betreuung nicht mehr leisten. Sie müssten ins Pflegeheim ziehen oder würden in der Not die Betreuerinnen schwarz beschäftigen. Es sei also unklar, ob die Situation der Migrantinnen so verbessert würde.

Doch, entgegnet Medici: «Sie hätten einen echten Anspruch auf einklagbare Arbeitszeiten.» Ein grundlegender Unterschied im Vergleich zur heutigen Situation. Doch allzu bald dürfte sich ihre Situation kaum ändern.

24-Stunden-Betreuung

Rendez-vous, 5.2.2026, 12.30 Uhr;liea

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