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Angestellt oder nicht? Arbeitsgericht in Lausanne gibt Ex-Uber-Fahrer recht

  • Ein ehemaliger Uber-Fahrer hat vor dem Lausanner Arbeitsgericht einen Prozess gegen den Fahrdienstvermittler Uberpop gewonnen.
  • Er gilt damit als Angestellter des Weltkonzerns.
  • Das erstinstanzliche Urteil ist für Uber ein Rückschlag und könnte bei Bestand weitreichende Folgen haben.

Für das Gericht ist die Verbindung zwischen Uber und seinen Fahrern vergleichbar mit dem Arbeitsvertrag zwischen einem Taxiunternehmen und seinen Mitarbeitern. Dies berichten die Sonntagszeitung und Le Matin Dimanche.

Eine niederländische Tochtergesellschaft des US-Unternehmens muss dem Waadtländer Kläger demnach eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung sowie für den Urlaub zahlen, auf den er Anspruch gehabt hätte.

Folgen nun weitere Klagen?

«Dieser Fall ist sehr wichtig», sagte der Anwalt des Fahrers den Zeitungen, denn «das Urteil kann viele Menschen dazu motivieren, dasselbe zu verlangen». Wird das Urteil rechtskräftig, muss das Unternehmen für die Fahrer Sozialversicherungsbeiträge, Unfallversicherung, Krankheitstage und Urlaub bezahlen.

Uber kann beim Kantonsgericht und dann beim Bundesgericht Berufung einlegen.

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