Jetzt müssen die Lehren aus der Krise gezogen werden! Das fordert der Arbeitgeberverband am diesjährigen traditionellen Arbeitgebertag. Der Staat müsse sich aus vielen Bereichen, in die er während der Pandemie eingegriffen habe, wieder zurückziehen. Insbesondere weil das Verhältnis zur EU instabil sei, müsse die Schweizer Wirtschaft nun revitalisiert werden.
Weiterarbeiten in «neuer Normalität»
In der ausserordentlichen Coronalage sei es richtig gewesen, dass der Staat auch in der Schweiz ins öffentliche und ins wirtschaftliche Leben eingegriffen habe, mit Maskenpflicht, Shutdown und Unterstützungsgeldern, betont Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands: «Nun geht es auch um den Schuldenabbau, um die Hilfsmittel in der Arbeitslosenversicherung wieder zurückzuführen. So, dass wir in einer neuen Normalität weiterarbeiten können.»
Damit nicht genug. Weil der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen abgebrochen hat, sei nun ein veritables Wiederbelebungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft nötig – ähnlich demjenigen von 1992, nach dem Volks-Nein zum EWR.
Die «Regulierungsfrage»
«Die Rahmenbedingungen und die Regulierungsfrage müssen generell angeschaut werden, denn daraus resultieren viele Kostenfolgen. Aber auch der Steuerstandort Schweiz muss attraktiv bleiben. Wir müssen generell an diesen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterarbeiten», so Müller.
Die Rahmenbedingungen und die Regulierungsfrage müssen generell angeschaut werden.
Steuersenkungen für Unternehmen, Liberalisierungsschritte unter anderem in der Altersvorsorge – das sind Forderungen, die in der Regel die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht einfach durchwinken.
Müller gibt sich aber zuversichtlich. In der Pandemie habe die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften gut funktioniert. Vor allem zu Beginn seien auch zusammen mit Kantonen und Bund Lösungen gesucht und gefunden worden. «Wir hoffen, dass gestützt auf dieses Vertrauen die Weiterarbeit an den Rahmenbedingungen möglich ist und hoffen da und dort natürlich auch auf ein Entgegenkommen der Arbeitnehmenden.»
Wir hoffen da und dort natürlich auch auf ein Entgegenkommen der Arbeitnehmenden.
Gewerkschaftsbund: Bilaterale gelten weiterhin
Dass die Sozialpartner in der Krise gut zusammenarbeiteten, findet auch Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB): «Mit dem Arbeitnehmerverband wurden verschiedene sehr wichtige Massnahmen während der Krise entwickelt. Viele Löhne und Arbeitsplätze konnten dadurch gesichert werden.» Bereits vor der Krise habe es den Kompromiss in der Altersvorsorge in der Zweiten Säule sowie die Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose gegeben, so Lampart.
Zum Vorschlag einer Revitalisierungskur wie nach dem EWR-Nein in den 1990er-Jahren meint der Gewerkschafter allerdings: «Erstens gab es nach den EWR-Nein kein Revitalisierungsprogramm. Zweitens hat sich mit dem Verhandlungsabbruch beim Rahmenabkommen nichts geändert.»
Mit dem Verhandlungsabbruch beim Rahmenabkommen hat sich nichts geändert.
Lampart betont, dass die Bilateralen weiterhin für die Schweiz und die EU gelten. Nun brauche es wieder ein Verständnis auf beiden Seiten, dass die unterschriebenen Verträge eingehalten und umgesetzt werden müssten.
Neues Vertrauen hin oder her: Auf der gleichen Bühne haben Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer das Heu auch weiterhin nicht.