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ALV - Solidaritätsprozent bleibt
Aus Rendez-vous vom 09.09.2020. Bild: Keystone
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Arbeitslosenkasse Milliardenloch in ALV: Gutverdienende zahlen Zwangsabgabe weiter

  • Eigentlich war die Arbeitslosenkasse Anfang Jahr erstmals seit zehn Jahren wieder schuldenfrei.
  • Doch wegen Corona kommt nun alles anders: Die Arbeitslosenkasse rechnet bis Ende Jahr mit einem Milliardenloch.
  • Das hat Folgen für die Gutverdienenden: Sie müssen das Solidaritätsprozent weiter zahlen.

Wer mehr als 148'200 Franken im Jahr verdient, zahlt neben den regulären Prämien für die Arbeitslosenversicherung seit 2011 einen Solidaritätsbeitrag. Er beträgt 0.5 Prozent des Lohnes. Weitere 0.5 Prozent zahlen auch die Arbeitgeber. Vor allem dank diesem Solidaritätsprozent hat die Arbeitslosenkasse ihre Milliardenschulden über zehn Jahre abbauen können.

Deshalb war geplant, diese Zwangsabgabe ab 2021 zu streichen. Wegen Corona wird nun aber nichts daraus, wie Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), bestätigt. «Das ist in dem Sinn eine traurige Nachricht.»

Es bleibt alles beim alten

Anfang Jahr, als der Fonds komplett entschuldet war, hatte Zürcher angekündigt, dass das Solidaritätsprozent bei gleichbleibender Entwicklung im nächsten Jahr aufgehoben werden könnte. «Das wäre gesetzlich auch so gefordert», sagt Zürcher.

Gesetzlich so gefordert, weil die Arbeitslosenversicherung eben keine Schulden mehr hatte. Nur: Wegen Corona schlittert die Arbeitslosenkasse wieder ins Minus. Zürcher rechnet Ende Jahr mit einem Loch von zwei bis drei Milliarden Franken.

Dieser Schuldenstand sei zwar nicht dramatisch, sagt Zürcher: «Aber es lässt die Aufhebung des Solidaritätsprozentes nicht mehr zu. Die Besserverdienenden werden diesen Beitrag an die Arbeitsversicherung bezahlen müssen.» 2019 machte dieses Solidaritätsprozent 300 Millionen Franken aus.

Schulden wachsen wieder an

Während die Gutverdienenden weiter zur Kasse gebeten werden, verschont man jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die weniger als 148'200 Franken im Jahr verdienen. Sie müssen erst dann mehr Prämien für die Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn die Arbeitslosenkasse wieder Schulden von mindestens acht Milliarden Franken auftürmen würde.

Das wird vorerst aber noch nicht geschehen. Denn der Bund übernimmt die Kosten für die Corona-bedingte Kurzarbeit, indem er gut 20 Milliarden Franken aus dem Bundeshaushaushalt zahlt.

Aber weil die Arbeitslosenversicherung nicht nur für Kurzarbeit aufkommen, sondern auch Arbeitslosentaggelder zahlen muss, entsteht dennoch eine neue Finanzierungslücke. Denn im Vergleich zum Vorjahr beziehen 51'000 mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Arbeitslosentaggeld. Deshalb wachsen die Schulden der Arbeitslosenversicherung wieder an – trotz Unterstützung aus dem Bundeshaushalt.

Rendez-vous vom 09.09.2020

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