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Ende des Steuerstreits EU streicht Schweiz von der grauen Liste der Steueroasen

  • Die EU-Finanzminister haben die Schweiz definitiv von der grauen Liste der Steueroasen gestrichen.
  • Damit kann ein Schlussstrich unter den Steuerstreit Schweiz-EU gezogen werden. Dieser hatte vor über zehn Jahren begonnen.
  • Bern hat den Entscheid der EU-Finanzminister begrüsst.

Die Schweiz habe «vor Ablauf der Frist alle erforderlichen Reformen durchgeführt», heisst es in einem Communiqué. Zu Beginn des Steuerstreits, im Nachgang zur Finanzkrise, waren die Schweizer Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen ins Visier der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geraten.

Die EU kritisierte fünf Steuerregime – auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Ebene – als diskriminierend und wettbewerbsverzerrend, da ausländische Unternehmen im Vergleich zu inländischen privilegiert besteuert wurden.

Bern begrüsste die Streichung. Man erfülle «internationale Steuerstandards und setzt diese um», schreibt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (Sif).

Die EU-Finanzminister hätten nun «diesen Fortschritt gewürdigt» und an ihrem Treffen in Luxemburg beschlossen, «die Schweiz von ihrer Steuerliste zu streichen».

Auf der Liste seit 2017

Mit dem Ja zur AHV-Steuervorlage (Staf) an der Urne und der Inkraftsetzung des neuen Steuergesetzes auf den 1. Januar 2020 erfülle nun die Schweiz ihre gegenüber der EU 2014 eingegangenen Verpflichtungen, heisst es weiter.

Der erste Versuch, in der Schweiz neue Regeln für die Unternehmensbesteuerung einzuführen, scheiterte im Februar 2017 an der Urne. Als Folge der daraus resultierenden Verzögerung landete die Schweiz auf der grauen EU-Liste der Steueroasen. Die Schweiz hatte sich zwar damals schon dazu verpflichtet, internationale Steuerstandards einzuhalten, «jedoch die vollständige Umsetzung der Regeln noch nicht erreicht», schreibt das Sif weiter.

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