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Fall der Credit Suisse AT1-Anleihen: Klatsche für Finma vor Bundesverwaltungsgericht

  • Die von der Finma verfügte Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten der Credit Suisse hat keine Rechtsgrundlage.
  • Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
  • In einem Teilentscheid hat das Gericht die entsprechende Verfügung der Finma aufgehoben.

Ursprung des Falls ist das Massnahmenpaket des Eidgenössischen Finanzdepartements, der Finanzmarktaufsicht (Finma), der Nationalbank sowie der beiden Banken bei der Rettungsaktion vom 19. März 2023, wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilte.

Wirtschaftsredaktorin: «Grosser Erfolg für AT1-Bondhalter»

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«Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist ein grosser Erfolg der Investoren, die gegen die Abschreibung der AT1-Anleihen geklagt hatten. Sie hatten argumentiert, dass die Abschreibung der AT1-Instrumente dann möglich gewesen wäre, wenn damit das Kapital der Credit Suisse gestärkt worden wäre – unter der Voraussetzung einer staatlichen Intervention zur Erhaltung oder Abwicklung der Bank.

Sogenannte «Additional Tier 1»-Instrumente wurden nach der Rettung der UBS 2008 geschaffen, um in einer Krisensituation Verluste einer Bank auffangen zu können – und um zu verhindern, dass der Staat in einer Bankenkrise wieder eingreifen muss. Entsprechend mehr Zins erhalten die Inhaber von AT1-Bonds.

Diese Voraussetzung, der CS mit der Abschreibung der AT1-Anleihen mehr Kapital zu verschaffen, war bei der Übernahme der CS durch die UBS am 23. März 2023 gemäss Klägern nicht gegeben. Finma und Nationalbank hatten noch am 15. März 2023 erklärt, dass die CS über genügend Kapital verfüge.

Die Abschreibung der AT1-Bonds in der Höhe von 16.5 Milliarden Franken stärkte laut Klägern nicht das Kapital der Credit Suisse, sondern war ein Geschenk an die UBS. Ob diese Argumentation auch bei der nächsten Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, Bestand haben wird, muss sich zeigen.

Für die Finma, die die Abschreibung der AT1 angeordnet hatte, ist der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ein grosser Rückschlag.»

Liz Horowitz, SRF-Wirtschaftsredaktorin

Dagegen klagten 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen in seinem Teilentscheid recht und hob die Verfügung auf. Über die Rückabwicklung hat das Gericht noch nicht entschieden. Es sistiert die anderen Verfahren, bis die Aufhebung rechtskräftig ist.

Person mit blauem Regenschirm vor Credit Suisse Gebäude.
Legende: Dass Anleihen im Wert von 15 Milliarden Franken ihren Wert verloren haben, hatte laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtliche Grundlage. KEYSTONE/Michael Buholzer

AT1-Anleihen sind nachrangige Anleihen, die im Zuge der Finanzkrise 2008 geschaffen wurden, um in Schieflage geratene Banken vor dem Zusammenbruch zu schützen. Sie werden dem Kernkapital einer Bank zugerechnet.

Beteiligte Parteien halten sich nach BVGer-Entscheid bedeckt

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wird weder von der UBS noch der Finanzmarktaufsicht Finma oder dem Eidgenössischen Finanzdepartement kommentiert. Die Finma nehme den Teilentscheid des BVGer entgegen, erklärte eine Finma-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AWP lediglich. Sie werde diesen nun analysieren.

Vom Finanzdepartement EFD hiess es zusätzlich: «Wir weisen aber auch darauf hin, dass der Bund bzw. das EFD in dem Verfahren nicht Partei ist.

Die UBS kommentiere den Entscheid nicht, hiess es bei der Grossbank. In der Vergangenheit hatten UBS-Vertreter mehrfach betont, dass die Abschreibung der AT1-Anleihen ein sehr wichtiges Element für die Übernahme der CS durch die Konkurrentin UBS gewesen sei.

SRF4 News, 14.10.2025, 13 Uhr ; 

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