Die Swisscom bleibt bis mindestens Ende 2031 für die Grundversorgung im Fernmeldebereich zuständig.
Dies hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) entschieden.
Sie hat der Swisscom die entsprechende Konzession erteilt.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember bei der Revision der Verordnung über die Fernmeldedienste den Inhalt der Grundversorgung ab 2024 definiert. Ab diesem Zeitpunkt könne die Grundversorgungskundschaft grundsätzlich zwischen dem bisherigen Internetzugangsdienst mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von zehn Megabit beziehungsweise ein Megabit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit achtzig respektive acht Megabit pro Sekunde wählen.
Die Umsetzung der Grundversorgung erfolge technologieneutral. So könne die Grundversorgungs-Konzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen.
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