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Geschädigte von Crans-Montana Anwalt fordert Soforthilfe von mindestens einer Million

Wer trägt Verantwortung? Bis diese Frage und deren juristische Konsequenzen geklärt sind, wird noch viel Zeit vergehen. Die Geschädigten der Brandkatastrophe von Crans-Montana bräuchten aber jetzt mehr Hilfe, sagt Anwalt Rolf Steinegger. Er plädiert für eine aussergerichtliche Lösung unter Leitung des Bundes.

Rolf Steinegger

Anwalt

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Rolf Steinegger ist Fürsprecher in Bern. Er hat unter anderem nach dem Terroranschlag im ägyptischen Luxor im Jahr 1997 die Berner Opferfamilien vertreten.


SRF: Der Walliser Staatsrat hat beschlossen, die vom Brand betroffenen Familien finanziell und administrativ zu unterstützen. Reicht das?

Rolf Steinegger: Jede Unterstützung ist grundsätzlich richtig. Aufgrund meiner Erfahrungen habe ich aber den Eindruck, dass es nicht reicht.

Warum?

Es geht hier um einen Millionenschaden. Vorläufig müsste man Soforthilfe leisten. Diese sehe ich im Rahmen von mindestens einer Million.

Was fordern Sie?

Ich fordere eine Taskforce, die damit beauftragt wird, eine aussergerichtliche Regelung unter Offenlassen der Verschuldensfrage durchzusetzen.

Was ist der Vorteil?

Der Vorteil ist, dass man einen jahrelangen Prozess mit offenem Ausgang vermeiden kann. Das brauchen wir nicht.

Also geht es um schnelle und unbürokratische Hilfe für die Opfer?

Genau. Das ist nur sicherzustellen über eine seriöse Vertragslösung, einen aussergerichtlichen Vertrag unter Offenlassen der Verschuldensfrage.

Die Nachteile von Verfahren sind offensichtlich.

Was sind die Nachteile, wenn es zu Verfahren kommt?

Die Nachteile sind offensichtlich. Erstens dauern die Verfahren Jahre. Im Laufe dieser Verfahren werden die Opfer und ihre Angehörigen äusserst abgenutzt. Der Ausgang ist unsicher. Sie müssen auch die Prozesskosten finanzieren. Und es ginge um Jahre. Ein solches Schicksal würde ich nicht suchen, wenn man eine alternative Erledigung wählen kann.

Sie haben auch Betroffene beim Terroranschlag von Luxor unterstützt. Welche Lösung ist dort gewählt worden?

Der Anschlag war am 17. November 1997. Zwei Jahre später konnten wir den Vertrag bereits umsetzen. Unter Leitung der Eidgenossenschaft haben sich alle Beteiligten, namentlich Reiseveranstalter und ihre Haftpflichtversicherungen, zusammengesetzt, und einen Pool von damals 5 Millionen Franken angehäuft. Die regressberechtigten Sozialversicherungen haben 300’000 Franken bekommen unter Verzicht auf ihre weiteren Regressansprüche. Damit waren die Ansprüche der direkt Geschädigten intakt.

Die Fälle Luxor und Kaprun

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Beim Terroranschlag im ägyptischen Luxor griffen 1997 islamistische Täter eine Touristengruppe im Hatschepsut-Tempel an. Insgesamt wurden dabei 62 Menschen getötet, darunter 36 Schweizer Staatsangehörige.

Das Unglück von Kaprun in Österreich ereignete sich 2000, als in einer Standseilbahn zum Kitzsteinhorn ein Feuer ausbrach. Insgesamt kamen 155 Menschen ums Leben.

Korrekturhinweis: Zuvor stand, dass sich unter den Todesopfer in Kaprun auch Schweizer Staatsangehörige befanden. Das stimmt nicht. Die Opfer stammten unter anderem aus Österreich, Deutschland, Tschechien, Japan und den USA.

Ist der Fall Luxor vergleichbar mit Crans-Montana?

Absolut. Es geht um einen Massenschaden – im Fall Luxor, im Fall Kaprun und auch jetzt im Fall Crans-Montana.

Welchen Weg hat man im Fall Kaprun beschritten?

Kaprun ist das schlechte Gegenbeispiel, bei dem man die Geschädigten jahrelangen Prozessen ausgesetzt hat – Straf- wie Zivilprozessen. Am Schluss hat es einen Vergleich über 13.9 Millionen Euro bei 451 Anspruchsberechtigten gegeben. Das heisst, etwa 30'000 Euro pro Anspruchsberechtigtem. Das ist ein schäbiger und lausiger Vergleich.

Schriftzug von Crans-Montana im Schnee.
Legende: Nach der Tragödie in Crans-Montana stellt sich die Frage, wie die Opfer und deren Angehörige finanziell unterstützt werden können. Keystone / JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Warum braucht es jetzt den Bund?

Den Bund braucht es als koordinierende, leitende Funktion. Er muss seine Soft Power einsetzen. Es geht nicht darum, dass man Zahlungen von den Steuerzahlenden abrufen will.

Welche Fragen stellen sich nun?

Die Frage ist: Wer stemmt den Pool, wer zahlt ein? Wer kommt als mögliche Verantwortliche – ich sage ausdrücklich «mögliche Verantwortliche» – infrage? Das sind die Betreiber, ihre Versicherungen, die Gemeinde und der Kanton.

Das Gespräch führte Christa Gall.

Stellungnahme des Bundesamts für Justiz

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Das Bundesamt für Justiz sagt: Der Bund könne zwar basierend auf dem Opferhilfegesetz eine koordinierende Rolle einnehmen – jedoch nur auf Antrag der Kantone. Eine solche Anfrage habe der Kanton Wallis bis anhin nicht gestellt, teilt Mediensprecherin Ingrid Ryser mit.

Tagesschau, 6.1.2026, 19:30 Uhr ; 

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